Agentur verbietet die Kameraüberwachung für Unternehmen in Pristina

Information und Private Agency (AIP) hat unter Aufsicht der Strafverfolgung Nr. 06/L-082 zum Schutz personenbezogener Daten Inspektionen unter der offiziellen Pflicht einer großen Anzahl von für die Verarbeitung Verantwortlichen (59 Unternehmen) zur Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung durch Kameraüberwachung durchgeführt. Während des [...]
Während des Inspektionsprozesses haben die AIP-Inspektoren festgestellt, dass die meisten Controller die Überwachung mit Kameras gegen das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten angewendet haben und die zuvor festgelegten Kriterien nicht erfüllen.
In allen Fällen, in denen der für die Verarbeitung Verantwortliche im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen installierte Kameraüberwachungssysteme gefunden wurde, hat das AIP das vorübergehende Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Überwachung der Kamera und die Zerstörung der durch dieses System erhobenen Daten bis zum Zeitpunkt des Beitritts der Entscheidung entschieden. Die Kameraüberwachung kann nach der Erfüllung von Kriterien nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten beginnen. In jedem Fall, wenn dieselben Unternehmen das Kameraüberwachungssystem installieren, ohne die gesetzlichen Kriterien zu erfüllen, werden Sanktionen gegen sie getroffen, bzw. Geldstrafe ausgesprochen.
In diesem Fall fordert die AIP alle für die Kameraüberwachung Verantwortlichen (öffentlich und privat) auf, die dies nach den gesetzlichen Kriterien Nr. 06/L-082 zum Schutz personenbezogener Daten anwenden. / P ERISCOPIA











