INTERPOL wollte von der norwegischen Polizei in Kosovo versteckt werden

Das Verfassungsgericht in Pec hat dem US-Beschuldigten die Haftmaßnahme zur Auslieferung beauftragt, die vom norwegischen Staat über INTERPOL beantragt wurde, um den von dem norwegischen Gericht ausgesprochenen allmächtigen Satz auszuführen. Nach INTERPOL-Berichten wurde der Angeklagte 2003 von dem norwegischen Staatsgericht mit [...]
Nach INTERPOL-Berichten wurde der Angeklagte 2003 vom norwegischen Staatsgericht auf 12 Jahre Gefängnis und 40.000 NOK für den Drogenhandel verurteilt.
S.T. ist seither aus Norwegen geflohen, um die Hinrichtung des Satzes zu vermeiden, so dass das Gericht geschätzt hat, dass mit seiner Freiheitssuche die Möglichkeit der Flucht mehr als offensichtlich und möglich ist, daher wurde die gleiche Höhe der Haft verhängt, bis die Durchführung weiterer Auslieferungsverfahren in Norwegen für die Hinrichtung des Gefängnisstrafen.
Gegen diese Entscheidung hat die unzufriedene Seite das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht.












