Neue Details für die Niederlage von drei Polizisten in Rahovec

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat die Ernennung der Haftmaßnahme durch den zuständigen Gerichtshof in Gjakova, gegen die Angeklagten H.A., G.C. und S.J. wegen Verdacht auf begangene Straftaten “Angriff auf die offizielle Person”, und “Bestätigen Sie die offizielle Person bei der Durchführung von offiziellen Aufgaben”. Die Strafverfolgung berichtet, dass der Fall passiert ist [...]
Die Strafverfolgung berichtet, dass der Fall am 30. Januar 2022 auf einem Ort in Rahovec stattgefunden hat, wo der Angeklagte H.A. den Beamten bei der Durchführung von offiziellen Aufgaben angreift, nämlich die V.K., M.H. und G.K., alle drei Polizisten.
So lange die Polizeipatrouille zusammen mit AVUK-Inspektoren in die Einheimischen eingegeben hat und verlangte, dass Kunden aufgrund von Gegenmaßnahmen entfernt werden. COVID-19, der Angeklagte, lehnt zunächst die Ordnung der Polizeibeamten ab, später aus seiner Tasche, zieht ein Messer und während der Verhaftung von Polizeibeamten, verletzt V. K., es verursacht gefährlich angehängte Verletzungen, während Polizeibeamte M.H. und G.K. Körperverletzungen unter”, die Strafverfolgungsberichte, der Express.
Diese Handlungen haben kriminelle Handlungen begangen “Angriffe auf die offizielle Person” nach Artikel 402 Absatz 4 betreffend KPRK Absatz 2.
“Am selben Tag und Platz, der Angeklagte G.C., greift die offizielle Person in der Durchführung von offiziellen Aufgaben an, verletzte A.B., Polizeibeamte in Rahovec, wo der Angeklagte zuerst die Ordnung von Polizeibeamten ablehnt, dann während der Verhaftung greift er die verletzten, indem er seine Asche in den Körper eintritt und die Polizeibeamte mit bedrohlichen Worten bedroht.
Diese Aktionen haben kriminelle Arbeit begangen “Angriff auf die offizielle Person”, ab Artikel 402 Absatz 2 betreffend KPRK Absatz 1.
Am gleichen Tag und Platz hat der Angeklagte S. J. die offizielle Person absichtlich daran gehindert, sein Amtsamt auszuführen, verletzt, Polizeibeamte A. K., wo der Angeklagte begonnen hat, die Polizisten vor der Verhaftung von H. A. und G. C. zu verhindern, wo er wiederholt versucht hat, die Hände der Verletzten von der Verhaftung zu entfernen, sagt weiter in der Ankündigung.
Mit diesen Aktionen hat er den kriminellen Akt begangen “Pingim der offiziellen Person bei der Erfüllung von offiziellen Pflichten” nach Artikel 401 prefraf.5 gemäß dem Absatz CPRK.
Der Staatsanwalt des Falles, gegen die drei Angeklagten, hat vom zuständigen Gericht eine 30-tägige Haftmaßnahme verlangt.












