Correcting service ermöglicht Besuche für Gefangene

Der Kosovo-Korresponding Service in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsabteilung der Gefängnisse hat einige ausgedehnte Maßnahmen ergriffen, die auf der Beurteilung des Gesamtzustands der Pandemie im Land basieren, in dem es Besuche seit morgen ermöglicht. In einem Medienkommuniqué schlägt die SKK vor, die Gesundheit zu erhalten [...]
In einem Medienkommuniqué schlägt die SKK vor, dass zur Erhaltung der Gesundheit von Gefangenen und Mitarbeitern Familienbesuche ins Gefängnis für zwei Erwachsene und ein Kind erlaubt sind.
Als nächstes können Sie alle anstrengenden Maßnahmen lesen, die morgen, 8. Februar in Kraft treten:
1. Familienbesuche von Gefangenen in Korrektureinrichtungen sind für 2/2/2/2/2) Erwachsene und 1/5) Kinder erlaubt;
2. Während des Besuchs müssen die Besucher Schutzmasken tragen;
3. Jeder Besucher sollte vor dem Eintreten der Korrektureinrichtung das Zertifikat für zwei Dosis-Impfstoffe bezeugen, falls die Besucher nicht vaccinate, muss den RT-PCR- negativen Test für COVID -19 nicht älter als 48 Stunden besitzen;
4. Für Kinder unter 12 Jahren ist kein Impfstoff und Test für COVID 19 erforderlich;
5. Es ist erlaubt, die Dienste zu bestrafen (weich zu Hause), und im Moment der Rückkehr in die Institution, der Konvict, der die beiden Dosen des Impfstoffs nicht erhalten hat, muss für COVID- 19 testen, wenn die Testergebnisse positiv sind, das gleiche muss in die richtige Institution eingesperrt werden;
6. Bei den Korrekturinstituten sind Besuche zu besonderen Ortsansässigen gestattet.












