Geplante Terroranschläge im Kosovo in Zusammenarbeit mit dem IS, Anklagen gegen fünf Personen steigen

Der Sonderankläger der Republik Kosovo (PSRK) hat heute eine Anklageschrift beim Verfassungsgericht in Pristina eingereicht, gegen die fünf Angeklagten mit den Initialen A.J., E.S., N.S., M.B. und den Vereinigten Staaten. K, für verschiedene kriminelle Handlungen. Die Beklagte, A.G., E.S., N.S. und M.B., im Zeitraum von März 2021 bis 10.10.2021, ursprünglich [...]
Der Angeklagte, A.G., E.S., N.S. und M.B., über den Zeitraum vom März 2021 bis 10.10.2021, zunächst bemühte sich, eine Organisationsstruktur für die Durchführung von terroristischen Handlungen im Kosovo zu bilden, und kontaktierte eine hochrangige Person der Terrororganisation I Das Büro für Außenbeziehungen hat sich verpflichtet, Waffen verschiedener Art bereitzustellen. Mit diesen Handlungen haben Top-Angeklagte kriminelle Handlungen begangen, einschließlich der Vorbereitung terroristischer Handlungen oder krimineller Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Republik Kosovo aus Artikel 138 Absatz 1 im Zusammenhang mit der kriminellen Arbeit , die terroristische Tätigkeit 129 Absatz 1 im Zusammenhang mit Artikel 31 des KPRC durchführen.
Unterdessen haben die Angeklagten E.S. und A.J. ohne Genehmigung durch Verstecken und Begraben in fein isolierten Plastiktüren Arsenale von Feuerwaffen und Munition verschiedener Art erhalten und in Schach gehalten. Mit diesen Handlungen haben die hochrangigen Angeklagten in Artikel 366 Absatz 2 in Bezug auf Absatz 1 und Artikel 31 des KPRK kriminelle Arbeit mit Besitz, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen begangen.
Der Angeklagte A.J., angeklagt von Straftaten bei der Vorbereitung von Straftaten aus Artikel 377 Absatz 2 in den Absätzen 2.1 und 2.4 in Bezug auf Absatz 1 KPRK, weil derselbe von Oktober 2020 bis 02.11.2022 bewusst war, dass der Angeklagte (der verstorbene Mann) K. F, in Wien, Österreich terroristische Handlungen vorbereitete.
Die N.S. Angeklagte, angeklagt mit kriminellen Handlungen der Erleichterung und Finanzierung bei der Durchführung von Terrorismus -- Artikel 131 Absatz 1 KPRK, weil in 07.10.2021, am Prizren-Suhareka Richter, am “Uke Bytyqi” direkt überreicht hat die Höhe des Geldes auf zweitausend Euro (20000) Anklage S.K. im Namen des Kaufs von Feuerwaffen.
Der Angeklagte M.B. wird beschuldigt, durch Artikel 366 Absatz 2 KPRK kriminellen Arbeitsbesitz, -kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen "%s" zu begehen, weil er zu der Zeit, als er ohne Genehmigung seines Hauses in Prizren ungeprobt war, beträchtliche Mengen an Arsenalen verschiedener Art gesichert und besaß.
Der U.K. Angeklagte wird beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Import, Export, Transport, Produktion, Handel, Intermediation oder der unerlaubte Verkauf von Waffen oder explosiven Stoffen” durch Artikel 364 Absatz 2 KPRC, weil in 10.10.2021, im Gegensatz zu dem geltenden Gesetz über Waffen oder explosive Materie hat auf die Bereitstellung von Waffen und Bränden verschiedener Art, sowie akzeptiert die Höhe des Geldes aus zwei Euro (20000).










