Das Gericht entscheidet: Salih Mustafa bleibt in Haft

Das Panel, unter der Leitung von Mapie Veldt- Foglia, hat die Entscheidung getroffen, mit der die Haftmaßnahmen Salih Mustaf, deren Kriegsverbrechen am 15. September beendet wurden, und das gleiche ist bis zur Entscheidung des Gerichts anhängig. Das Panel hat festgestellt, dass die Gefahr weiterhin existiert. [...]
Das Panel hat herausgefunden, dass die Gefahr weiterhin besteht, dass der Beschuldigte die Durchführung des spezialisierten Kammerverfahrens durch die Verflechtung mit Opfern und Zeugen und/oder ihren Familien verhindern wird.
Das Panel hat auch herausgefunden, dass es angemessene Gründe gibt, zu glauben, dass die Gefahr der Verhinderung der Durchführung von Fachkammerverfahren, wie in Artikel 41506) * des Gesetzes vorhergesagt, weiterhin besteht.
Inzwischen wurde festgestellt, dass es keine Fluchtgefahr gibt, und dass, auch wenn eine solche Gefahr besteht, die gleiche zu den Bedingungen, die es mit Artikel 4112 des Gesetzes und der 5650 Regel passen könnte.
Andernfalls wurde die Anklage gegen Mustafa am 12. Juni 2020 bestätigt.
Der bestätigte “Acuza legt fest, dass etwa zwischen dem 1. April 1999 und dem 19. April 1999 in Zlatko, Kosovo, willkürliche Verbrechen, grausame Behandlung und Folter gegen mindestens sechs Personen begangen wurden. Auch die Anklage besagt, dass an einem Datum zwischen dem 19. April 1999 oder über dieses Datum und über das Ende April 1999 ein Häftling” an diesem Ort getötet wurde, kündigte der Sondergericht durch eine Kommuniqué an.
Salih Mustafa ist mit verschiedenen Formen der kriminellen Verantwortung für: willkürliches Verbot, grausame Behandlung, Folter und ungesetzliche Ermordung als Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem nicht-nationalen bewaffneten Konflikt im Kosovo oder in Verbindung mit diesem Konflikt.












