Das Gericht entscheidet über drei Krankenschwestern, die die älteren Menschen in Pec verletzt haben

Die Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A ist eingestellt. P, die A.R. und die R.K wegen des Verdachts, dass sie in Koordination kriminelle Handlungen begehen mussten. Die Angeklagten wurden während der Dauer von dreißig-30 Tagen Haftmaßnahmen zugewiesen. Nach Angaben des Bezirksgerichts communiqué gibt es Zweifel, dass das gleiche [...]
Die Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A ist eingestellt. P, A.R. und R.K wegen der angeblichen Koordination, die sie zur kriminellen Arbeit verpflichtet hattenOh.
Die Angeklagten wurden während der Dauer von dreißig-30 Tagen Haftmaßnahmen zugewiesen.
Nach Angaben des Gerichtshofs in Pec besteht Zweifel daran, dass die gleichen Handlungen der kriminellen Verantwortung abgewogen worden sind, weil dieser Verdacht auf Beweise beruht, die von der Strafverfolgung übergeben wurden und dass mit der möglichen Feststellung der Angeklagten in Freiheit die Gefahr besteht, auf Zeugen Einfluss zu nehmen, die Teil des Gesundheitspersonals sind, wo die kriminelle Arbeit stattgefunden hat und die noch nicht identifiziert und deklariert wurden, sowie die Auswirkungen auf die Verletzungserklärung, da dies in ernster Gesundheit ist und noch nicht erklärt wurde.
Das Gericht hat auch geschätzt, dass mit der Freilassung der Angeklagten zur Freiheit die Gefahr besteht, kriminelle Handlungen zu wiederholen oder eine neue kriminelle Arbeit durchzuführen, unter Berücksichtigung der Art und Weise und der Umstände, in denen kriminelle Handlungen begangen wurden, der hohen Beteiligung der Angeklagten sowie der Tatsache, dass Nachrichten über die Medien des Landes verbreitet werden, dass der Zeuge mit dem Inhalt der Handlungen der Angeklagten bedrohte Nachrichten empfangen hat, in dieser Phase angeblich von Angeklagten oder von ihnen angetriebenen Personen gesendet.
Daher hat das Gericht auf der Grundlage konkreter Umstände festgestellt, dass in dieser Phase des Verfahrens es notwendig ist, die Haftmaßnahme für alle drei Angeklagten zu ernennen, um die Wiederholung von kriminellen Handlungen zu verhindern, eine neue kriminelle Arbeit durchzuführen oder Einfluss auf das Zeugnis auszuüben”.
Das Gericht hat auch die Möglichkeit geprüft, einfachere Maßnahmen gegen die Angeklagten zu ergreifen, stellte jedoch fest, dass die anderen Maßnahmen vor ihnen gesetzlich als weichere Maßnahmen als die Haftmaßnahme keine ausreichende Sicherheit für ein normales, erfolgreiches und unbehindertes Strafverfahren gegen diese unnachgiebige Parteientscheidung haben ein Beschwerderecht an den Beschwerdekammern.












