Gefordert, Frau in Deutschland zu töten, Kosovo erklärte unschuldig vor Gericht

Indictee Afet Gunter Vila wurde von seiner Frau getötet und die Frau seiner Frau 2002 in Deutschland geschlachtet. Diese Erklärung, auch in dieser Phase des Verfahrens, hat der Angeklagte es am Montag in der Verhandlung, am Stiftungsgericht in Ferizaj, berichtet “Justice Trust” Staatsanwaltschaft Rasim Maloku, in [...]
Diese Erklärung, auch in dieser Prozessphase, hat der Angeklagte es am Montag im Prozess, beim Stiftungsgericht in Ferizaj, berichtet “Justice Trust”
Staatsanwaltschaft Rasim Maloku erklärte in seiner Eröffnungsrede, dass die Prüfungen wie in der Anklage dargestellt werden und die tatsächliche Situation während der Verhandlung bestätigt werden.
Im Gegensatz zu der Aussage des Staatsanwalts, sagte der Verteidiger der Angeklagten Afet Gunter Villa, Rechtsanwalt Avni Ibrahimi, dass er während der Verhandlung Umstände und Fakten vorstellen würde, von denen er zu einem kritischen Vorfall führen würde, der Gegenstand der Verfolgung ist, hat sein Kunde nicht “dus, um seine Frau des Lebens zu entsorgen und seine Frau und Tochter zu gewickelt.
“Präziseerweise zeigt die Beweise der Anklage, dass es keinen Wunsch gibt, in kriminellen Handlungen, wie im Fall beschrieben”, sagte Rechtsanwalt Ibrahimi
Bei der heutigen Sitzung fehlten Zeugen - Helen Gunter und Diana Kuchler - sowie Zeugen Helen Wagner und Marina Prief -, für die es keine Beweise gab, dass sie ziemlich eingeladen wurden.
In Bezug auf den Mangel an Zeugen schlug die Staatsanwaltschaft Rasim Maloku vor, dies für die nächste Überprüfung zu gewährleisten, mit dem Ziel der Effizienz des Verfahrens und einem solchen Vorschlag hat den Verteidiger des Angeklagten, des Anwalts Avni Ibrahimi, nicht abgelehnt und hat anschließend den Vorsitzenden des Gerichts, Kadrie Goga Lubishani, zugestimmt.
Der Vorsitzende des Panels, Kadria Goga Lubishani, sagte, dass die Sitzung für ein angemesseneres Datum eingestellt wurde, weil die Täter Bürger Deutschlands sind, so dass die gleichen Personen genügend Zeit im Rahmen des Justizministeriums und der Deutschen Botschaft nehmen, um ihre Anwesenheit zu gewährleisten und die genauen Adressen zu überprüfen.
Unter diesen Umständen wurde die Sitzung also verschoben und die nächste war am 6. Dezember 2021 geplant.
Ansonsten, nach der Anklage, am 9. November 2002, im Warteraum der gemeinsamen Familienresidenz auf der Dietrichstrace No.4 Straße in Bad Oeynhouse, Deutschland, Afet Gunter Vila. Er hatte seine Frau Irene Gunter nach wiederholten Unstimmigkeiten mit dem verstorbenen über ein Jahr des Zusammenlebens in der Wohnung bewusst beraubt.
Die Anklage besagt, dass wegen der Eifersucht, die der Angeklagte gegenüber seiner Frau hatte, die er vermutet hatte, betrügen auf andere Menschen, am kritischen Tag der Angeklagte versucht hatte, ihn mehrmals zu nennen, aber sein Mitarbeiter Irene war nicht informiert worden, nachdem er das Telefon in der Wohnung vergessen hatte, bis mit ihrem Freund Diane einige CDs mit Filmen zu vermieten gegangen war.
Auf der anderen Seite, nach dem Gerät, das ich der Anklage habe, mit der Frau des Angeklagten zurück in die Wohnung mit ihrem Freund, wo sie stand, und ihrer Tochter Helena, fragt der Angeklagte zuerst nach einem Konto an Irena, warum sie das Telefon nicht beantwortet hat, ihre Stimme ständig zu erheben, während Irene versucht hatte, sie zu überzeugen, dass sie ihr Smartphone in der Wohnung vergessen hatte.
Alles in Übereinstimmung mit der Anklage wurde der Angeklagte dann exasperiert und mehr gedreht einen Tisch, und dann hatte Irene mit den Worten “bedroht Sie würden sterben”, während Diane, Irenes Freund, sie gebeten hatte, die Wohnung mit den gleichen Fällen zu verlassen, die sie abgelehnt hatte.
Dann, der Angeklagte, hatte er zwei Hände auf Irens Schulter, schütteln sie zurück und her, die er den Angeklagten loswerden konnte, aber das gleiche musste sie für das Haar ziehen, mit dem Diana und ihr Freund intervenierten und Helen-girl vom Angeklagten wegzuholen.
Aber nach der Anklage hatte der Angeklagte dann ein Messer aus der Küche mit einer Klinge ca. 20cm genommen, mit der er einmal Diana-scored Irenes Seite der Brust getroffen hatte und dann Helen-Daughter im Bauch genommen hatte, und dann Irene, die sie dreimal gesäumt hatte, um ihre tödlichen Wunden wegen des Blutvergießens zu verursachen, so dass der gleiche Tag in Bad Oneyausens Krankenhaus starb.
Mit diesem verpflichtete sich der Angeklagte, den kriminellen Akt “der Mord “nach Artikel 30 Absatz 1 des KSAK-Kristikgesetzes (offizielle Artikelnummer 20/77), der zum Zeitpunkt der Kommissionierung der kriminellen Arbeit in Kraft war.
Nach dem Urteilsgerät II wird dem Angeklagten erhoben, dass er an dem Datum, der Uhrzeit und dem Ort des gleichen wie in dem ersten Gerät dieses Urteils absichtlich Helene Gunter (die Tochter des verstorbenen Irene Gunter) und Diana Kuchler (der verstorbene Freund des verstorbenen), in einer Weise, dass er nun mit dem verstorbenen, beschädigten Diana Kuchler versucht hatte, die Polizei über das Telefon zu rufen.
Die 20 - Zoll - lange [20 cm] - lange Küche Angeklagte hatte dann den verletzten Diana Kuchler auf der rechten Seite seiner Brust getroffen, indem er Schneide Wunden, tamgeniale Pricks, die leichte Körperschäden verursacht hatten, mit vorübergehenden Auswirkungen auf die Verletzung verursacht hatte.
Auf der anderen Seite hatte der Angeklagte dann die verstorbene Hellenic Gunters Tochter auf der Seite des Gebärmutter getroffen, wodurch die Wunden auf der linken Seite des Abdomins mit dem Schaden an den Dünndarm, arteriellen Blutungen, apendix Schaden an den Apendix, Retroperitoneum, mit operativem Eingriff, Entfernung eines Teils des Dünndarms und Agrix, das schwere körperliche Schäden verursachte, gefährlich für das Leben der Verletzung im Moment der Ursache.
Mit diesem verpflichtete er sich den kriminellen Akt “Plagos of the North” nach Artikel 38 Absatz 2 des KSAK-Kritikgesetzes (offizielle Zeitschrift Nr. 20/77), der zum Zeitpunkt der Kommissionierung der kriminellen Arbeit in Kraft war.










