Decan Urbanism Director left in house arrest

Der Verfassungsgericht in Pec hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pec für die Ernennung der Haftmaßnahme abgelehnt und die Maßnahme der Hausarrestung an Decani Urbanism Director Rame Melaj aufgrund des Verdachts, die kriminelle Arbeit auszuführen “den Missbrauch des Amts oder der Behörde”. Der Angeklagte R.M. [...]
Wie der Gerichtshof berichtet, “Der Angeklagte R.M. m.Datum 03.03.20, 06.08.2020, 29.12.20 in der K.D.-Anlage, die Qualität des Direktors für Urbanismus und Umweltschutz, die Nutzung der offiziellen Pflicht und der Autorität, übertrifft seine Kompetenzen und mit dem Ziel, die andere Person zu profitieren, und entgegen Artikel 4 des Gesetzes für Nemuna National Park und im Gegensatz zu Artikel 5 des Gesetzes für den Bau, sowie Schäden an The DAPK in Pec-Fragen, die den Bau der Einrichtungen ermöglichen, in einer Weise, dass der Beklagte als Direktor Das QMM in D nicht eine offizielle Person ist, die von der Generaldirektion für Wirtschaftswissenschaften und Entwicklung genehmigt wird, und die Anordnung der im Rahmen des Gesetzesgebiets der öffentlichen Raums keine Genehmigungen,
Mit dem, was er ein Verbrechen begehen musste “Verwenden Sie offizielle Position oder Autorität” Das ist es. 2 mit Geld verbunden. Ein und Artikel 77 von KPRK werden in der Ankündigung des Gerichts weggesagt.
“Die Angeklagten R.M. Tribunale wurden die Höhe der Hausarrest in einer Länge von (1) Monat zugewiesen, um zu beurteilen, dass es ausreichend ist, um die Anwesenheit des Angeklagten in dem Verfahren zu gewährleisten, da in dieser Phase des Verfahrens noch investigative Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen werden, neue Beweise zu identifizieren, so dass mit der möglichen Feststellung der Angeklagten in der Freiheit das Gericht schätzt, das gleiche kann leicht beseitigen, verändern oder verstecken Beweise für die kriminelle Arbeit, um seine kriminelle Verantwortung zu vermeiden oder zu reduzieren und so den normalen Verlauf des Strafverfahrens zu verhindern.
Das Gericht unter Amtssitz betrachtete andere alternative Maßnahmen und stellte fest, dass die Maßnahmen zur Verhaftenung des Hauses als weichere Maßnahme ausreichen, um die Anwesenheit des Angeklagten im Verfahren und in der Funktion der Entwicklung ohne Hindernisse für das Strafverfahren zu gewährleisten und dass andere Maßnahmen nicht ausreichend wären.
Gegen diese Entscheidung ist die disgruntierte Seite berechtigt, beim Berufungsgericht” Beschwerde einzulegen.











