Terrorismus gegen eine Person in Pristina

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat vor dem Verfassungsgericht in Pristina gegen Angeklagte mit anfänglicher H.H. Anklage erhoben. Der Vorfall wurde aufgrund des Verdachts erhoben, dass der Verdächtige kriminelle Arbeit begangen hat “Organisation und terroristische Gruppenbeteiligung” nach Artikel 143 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo.
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat vor dem Verfassungsgericht in Pristina gegen Angeklagte mit anfänglicher H.H. Anklage erhoben.
Der Vorfall wurde aufgrund des Verdachts erhoben, dass der Verdächtige kriminelle Arbeit begangen hat “Organisation und terroristische Gruppenbeteiligung” nach Artikel 143 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo.











