Warnung vor der Befreiung von Unternehmen “K O SOVRARANS” durch die Kompetenzen und Verwaltungsbehörden der Kosovo Privatisierung Agentur

Auf der Grundlage der Bestimmungen 5, 15.2.7 des Gesetzes für die Kosovo-Privatisierungsagentur Nr.04/L-034 (Änderung des Gesetzes Nr. 05 L-080) und des Gesetzes Nr.03 L-087 für öffentliche Unternehmen (Änderung durch unser Gesetz 04/L-111 und Gesetz Nr. 05L-009), hat der Verwaltungsrat der Kosovo-Privatisierungsagentur auf der Sitzung am 31. Juli 2019 beschlossen, [...]
Auf der Grundlage der Bestimmungen 5, 15.2.7 des Gesetzes für die Kosovo-Privatisierungsagentur Nr.04/L-034 (Änderung des Gesetzes Nr. 05 L-080) und des Gesetzes Nr.03 L-087 für öffentliche Unternehmen (Änderung durch unser Gesetz 04/L-111 und Gesetz Nr. 05L-009), hat der Verwaltungsrat der Kosovo-Privatisierungsagentur auf der Sitzung am 31. Juli 2019 beschlossen, sich von der Kompetenz und Verwaltungsbehörde der AKP zurückzuziehen: “Transportgesellschaft Kosovotrans”.
Die Kosovo-Privatisierungsagentur im Einklang mit Artikel 5 des Gesetzes Nr. 04/L-034 für die Kosovar-Privatisierungsagentur könnte es sein, dass Vermögenswerte, die nach diesem Gesetz verwaltet werden, über eine Verordnung oder ein Gesetz, die in Kraft ist und von einer zuständigen Behörde in der Republik Kosovo nach Juni 1999 erklärt wurde.
Laut Gesetz Nr. 03 L-087 für öffentliche Unternehmen (durch unser Gesetz geändert. 04 L-111 und Gesetz Nr. 05L-009, hat die Transportgesellschaft “Kosovotrans” zu öffentlichen Unternehmen.
Auf der Grundlage dieser Kosovo-Privatisierungsagentur gibt es also keine Behörde, und es gibt keine Verantwortung für dieses Unternehmen, Vermögenswerte, Gläubiger, Verpflichtungen, Arbeitnehmer oder jede Handlung oder Handlung für und für dieses Unternehmen.
Berichte über die Entfernung von Verkehrsunternehmen “Kosovotrans” aus der Zuständigkeit und Verwaltungsbehörde der AKP, geteilt nach Gemeinden, finden Sie auf dem folgenden Weg:











