Er schleppte seine Frau für Haare vom Hof zum Haus, platzierte Sorge der Verdächtigen

Der Stiftungsgericht in Ferizaj hat den Antrag der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt von Ferizaj für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten B.I. Bürger der Republik Kosovo aufgrund des Verdachts auf eine leichte Körperverletzung gemäß Artikel 185 Absatz 3 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) genehmigt. [...]
Nach einer Anhörung und Analyse der Fachpapiere hat der Testrichter der Penal Division Imri Seida bestätigt, dass es einen gut begründeten Verdacht gibt, dass es in ihrem Haus in Ferizaj Dorf Körperschäden an den verletzten Ehepartner V.I. verursacht, in einer Weise, die ursprünglich für das Haar gefangen wurde, indem er ihn vom Hof zum Haus gezogen hat und ihn in das Haus gestanzt hat und in alle Körperteile des Körpers eintrat, was als Körperverletzung durch das Krankenhauskrankenhaus Krankenhauskrankenhaus verursacht wird.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens, der Antrag des Staatsanwalts für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen den Angeklagten, hat sie als konforme Grundlage für die KPPRK-Bestimmungen genehmigt, und dasselbe wurde die Haftmaßnahme in der Länge von (1) Monaten zugewiesen.
Das Gericht berücksichtigte die Tatsache und den Anspruch des Angeklagten und seiner Verteidiger, die gegen den Antrag der Anklage gegen die Haftvergabe verstoßen, unter Berücksichtigung, dass auch mit milden Maßnahmen die Anwesenheit des Angeklagten in dem Verfahren sicherstellen würde, und nicht in der Lage, den Angeklagten, die kriminelle Arbeit zu wiederholen, aber das Gericht schätzt, dass die Anwendung der weicheren Maßnahmen (Hausarrest) aber andere Maßnahmen nicht ausreichen, um dem Angeklagten zu verhindern, solche oder ähnliche kriminelle Handlungen zu begehen.
In diesem Fall werden die Parteien angeblich gegen diesen Akt beklagen, hat seine Ausführung nicht verschoben.












