Bestätigt Anklage gegen Mimoza Kusari und andere im Falle von “Hydrocentrals”

Das Berufungsgericht des Kosovo hat die Beschwerden von Verteidigungsanwälten als nicht vertrauenswürdig abgelehnt, weil sie die Anklage gegen ehemalige Regierungsminister “Thaçi 2”, Mimoza Kusari-Lila, Besim Beqaj, Dardan Gashi, Nenad Raspi, Flanza Hoxha und Arben Djuka fallen ließen, die beschuldigt werden, im Fall der Hydromacht eine falsche Position oder Autorität einzunehmen. “
Kosovo “Das Berufungsgericht hat in der Rechtssache der Angeklagten B. B., M. K.-L., N.R., D. G., F. H. und A. G. das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 04.03.2001 zurückgewiesen, und die Strafverfahren gegen sie werden nach strafrechtlichen Vorschriften fortgesetzt.
Dies ist die vollständige Ankündigung:
Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Beschwerden, die Verfolgung und die Ablehnung von Beweismitteln im Fall der Angeklagten B als nicht bestätigt zurückgewiesen. B., M. K.-L., N.R., D. G., F. H. und A. G. Das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina, datiert vom 04.03.20221, hat sich bewährt und Strafverfahren gegen sie werden nach strafrechtlichen Regeln fortgesetzt.
Die Beklagten werden von dem Sonderanwalt für Strafrechtliche Arbeit “mit Artikel 422 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo (KPRK) beauftragt.
Das Berufungsgericht hat auch die Beschwerde der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die anderen Angeklagten in diesem Fall abgelehnt: L.F., F.H., F.C., M. R., A.N., F.K., I., G. J., B.B., G.S., N.H., A.A. Das Strafverfahren gegen sie wurde wegen der relativen Strafverfolgung ausgesetzt.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass das Beschwerdeverfahren nicht an einer wesentlichen Verletzung der strafrechtlichen Bestimmungen beteiligt ist und dass der Gerichtshof der ersten Instanz Recht und Recht entschieden hat, was ausreichende Gründe liefert, wenn er die Forderungen der Verteidiger zum Fall der Anklageerhebung beantwortete.











