Ein Monat Haft für die Polizei in Pristina, beschuldigt von Missbrauch während der Pflicht

Der Verfassungsgericht in Pristina hat sich über den Antrag der Verfassungsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftaktion gegen die Angeklagten A.Z. wegen seines Verdachts auf Vergehen von Straftaten und Angriffen auf die offizielle Person und die V.B. Angeklagten entschieden. wegen des Verdachts, dass das gleiche das Werk getan hat [...]
Der Verfassungsgericht in Pristina hat sich über den Antrag der Verfassungsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftaktion gegen die Angeklagten A.Z. wegen seines Verdachts auf Vergehen von Straftaten und Angriffen auf die offizielle Person und die V.B. Angeklagten entschieden. wegen des Verdachts, dass der gleiche Mann während seines Büros oder der öffentlichen Genehmigung kriminelle Handlungen der Misshandlung begangen hat.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens gegenüber dem Angeklagten A.Z. hat den Antrag der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Pristina für die Ernennung der Haftmaßnahme als unbasiert abgelehnt und das gleiche hat die Höhe der Hausarrest in einer Länge von 1 Monat zugewiesen, während die Angeklagten V.B. die Haftmaßnahme in einer Länge von 1 Monat zugewiesen hat.
Die Untersuchung gegen den Angeklagten A.Z. hat das Maß der Hausarrest nach Artikel 183 in Bezug auf Artikel 187 Absatz 1 Buchstabe 1.2.3 KPP festgelegt, während gegen die Angeklagte V.B. die Maß der Haft nach Artikel 187 Absatz 1 nach Absatz 1.1 und 1.2, Ziffer 1.2.2 und 1.2.3 KPP festgelegt hat. Gegen diese Entscheidung ist die Seite für Beschwerde beim Kosovo-Berufsgericht” berechtigt, sagt die Kommuniqué.












