Kosovo erfordert keinen Test für Bürger aus Albanien

Heute sind neue Anti-Condavid-Maßnahmen in Kosovo in Kraft getreten. Eines der Maßnahmen ist, dass alle Bürger während des Kosovo-Eintritts die Bestätigung für den RRT-PCR- Negativtest vorlegen sollten, die die 72 Stunden vor dem Kosovo-Eintritt durchgeführt wurden. Aber das ist nicht wahr [...]
Albaniener Botschafter im Kosovo Kemal Minxhozi hat zu Express bestätigt, dass die Kosovo-Bürger, die nach Albanien gehen, keine Tests benötigen, wenn sie PCR oder Quarantäne für eine Woche zurückgeben.
Er sagte, dass er nach der Kommunikation mit den Behörden im Kosovo sichergestellt hat, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit zwischen den beiden Nachbarstaaten angewendet wird.
Ich habe mit den Behörden im Kosovo gesprochen und habe dafür gesorgt, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit in diesem Fall angewendet wird. So, wie Albanien den Kosovo-Bürgern nicht nach Grenzentests fragt, wird das Kosovo auch nicht nach Tests für Albaner suchen, die in den Kosovo eintreten”, hat er gesagt.
Minxhozi bestätigte weiter zu Express, dass es keine Notwendigkeit für PCR-Tests für Bürgerbewegungen an der Grenze Kosovo-Albanien gibt.
Jeder Bürger der Republik Albanien oder der Republik Kosovo, der nach dem Kosovo zurückkehrt, hat keinen Test oder Quarantäne durchgeführt. Es gibt also keine Notwendigkeit für einen Test, um in die Kosovo-Albaner Grenze zu bewegen”, hat er angegeben.
Die Kosovo-Regierung nahm am Montag neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19. Von heute gibt es Stunden der Polizeizeit zwischen 10:00 und 05 Uhr.
Auch die Gastronomie wird für 11 Tage von heute bis zum 18. April 20121 geschlossen, sie dürfen nur mit dem “arbeiten. Nimm aay” Service.
Öffentliche und private Einrichtungen der Vorschulausbildung gehen vom 12. April bis zum 18. April online, von 7. April bis zum 18. April.
Alle Kosovo-Bürger müssen während ihrer Einreise in den Kosovo die Bestätigung für den RT-PCR- negativen Test vorlegen, weitere 72 Stunden vor dem Einreise in den Kosovo durchgeführt.
Gewerbezentren geschlossen vom 7. April bis zum 18. April.
Öffentliche Verkehrsmittel sind mit 50% Kapazität zu arbeiten.
Sie schließen die Züge. Sie sind nur in offenen Umgebungen erlaubt.











