40 Tage Haft für Kosovo Serb verhaftet, INTERPOL wollte

Das Verfassungsgericht in Pristina hat 40 Tage Haft gegen die Angeklagten A.R. eingestellt, angesichts der vom Schweizer Staat ausgestellten internationalen Hafttafel und der Forderung nach Verhaftung und Auslieferung derselben, aufgrund der Straftat einer Bank nach Artikel 140 des Schweizer Strafgesetzbuches. [...]
Die Untersuchung des Vorabentscheidungsverfahrens, der Antrag des Staatsanwalts für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen den Angeklagten A.R., hat sie als Basis genehmigt, und dasselbe wurde die Haftmaßnahme für 40 (vier zehn Tage) gemäß Artikel 187 Abs. 1.1 und 1.2 Abs. 1.2.1 KPP zugewiesen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die anderen Maßnahmen für eine erfolgreiche Entwicklung des Strafverfahrens nicht ausreichend sind, weil unter allen gegenwärtigen Umständen die Gefahr besteht, für die strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden und den Schweizer Staat durch INTERPOLI internationale Verhaftung für die Verhaftung von A.R. zu haben, so dass, wenn dies in der Freiheit gefunden wird, er entkommen wird und somit das Auslieferungsverfahren durch den Stand der Forschung” nicht leisten kann, wird berichtet, dass die Medien eingereicht werden.











