Ehemalige Albanische Pantina (Details) verurteilt

Das Verfassungsgericht in Pristina hat ihn zu 6 Monaten Gefängnis wegen Kaution und 400 Euro in Geldstrafen an das ehemalige Parlament der Republik Kosovo, Shqip Pantina, verurteilt, nachdem das gleiche dem kriminellen Akt des illegalen Besitzes und dem Angriff auf die offizielle Person während der offiziellen Pflicht schuldig gemacht hat. Nach dem genannten Urteil [...]
Nach dem von Richter Isuf Makolli ausgesprochenen Gerichtsverfahren wurde der Angeklagte Pantina zu 400 Euro in unlizenzierten Waffenstrafen verurteilt, während bis zu 6 Monate im Gefängnis auf Kaution, um die offizielle Person während der offiziellen Pflicht anzugreifen, berichtet die “Justice Bettim”.
Die Anklage gegen sie wurde nach der ersten Überprüfung am Montag erklärt, wo nach dem Lesen der Anklage durch den Victory Prosecutor Sadiki die Angeklagte Pantina schuldig befunden wurde.
Gleiches gilt auch für die Kosten des Verfahrens.
Nach dem Verfassungsstaatsanwalt von Pristina vom 11. August 2016 wird Shqip Pantina vorgeworfen, am 27. Februar 2016 etwa 16:30 Uhr in der Versammlungshalle der Republik Kosovo, unberechtigt besaß eine Tränengasbombe, die versucht hat, sie in den Sitz zu drehen, wo sie in der Nähe seiner parlamentarischen Gruppe saß, und dasselbe wurde von der Polizei beschlagnahmt.
Damit wird Pantina beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Besitz, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen zu erhalten”, nach Artikel 374 Absatz 1 KPRK.
Nach dem zweiten Gerät der Anklage, mit Datum, Zeit und Stelle das gleiche wie in dem ersten Gerät, griffen die Angeklagten die offiziellen Personen, Polizisten Valdete Gubetini und Fikritje Rasica an, die an offiziellen Pflichten waren, bis die verletzten versuchten, den Angeklagten zu bekommen, den Tränengastank aus seiner Hand zu bekommen, mit Fällen der verletzten Polizei Valdet Gubetini, die leichte Körperverletzung verursachen.
Darauf wird sie beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Angriff auf die offizielle Person während der Erfüllung der offiziellen Aufgabe”, nach Artikel 410 Absatz 2 betreffend KPRK Absatz 1.












