Beschwerdekammer verlässt zwei Personen in Haft für Missbrauch der Stimmen

Das Berufungsgericht hat die 30-tägige Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A.K. und S.M. aktiviert. So hat Apel die Klagen von Verteidigungsanwälten, gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Pristina, bis 11.03.2021 vertrauenswürdig abgelehnt. A.K. und S.M. Sie sind im Verdacht, Werke auszuführen [...]
A.K. und S.M. Sie sind der Verdacht, kriminelle Handlungen zu begehen: “Forging die Ergebnisse der Abstimmung” nach Artikel 216 Absatz 2 betreffend Absatz 1 und Artikel 31 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK); und “Demaria oder Erhalt von Stimmrechten” aus Artikel 212 Absatz 4 betreffend den 31. Artikel dieses Kodex.
Der Beschwerdekammerngericht schätzte, dass es eine Rechtsgrundlage für die Festlegung der hohen Maßnahme gegen die Angeklagten gibt, da es einen Grundvermutt gibt, dass sie die kriminellen Handlungen begangen haben, die sie vermutet haben, und es gibt auch spezifische Umstände, die es glaubwürdig machen, dass sie mit ihrer Suche Freiheit den normalen Verlauf des Strafverfahrens verhindern können, Beweise beeinflussen oder sogar eine Wiederholung der kriminellen Arbeit.












