Arrest beantragte gegen zwei Kosovo-Staatsanwaltschaften

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Priština, der Abteilung für Kriminalkriminalität-United Economic Crime und Korruption, hat beim Verfassungsgericht in Priština einen Antrag auf die Ernennung der Haftmaßnahme gegen zwei Amtsträger des Kosovo-Staatsanwaltschaft gestellt. Dies in Richtung krimineller Handlungen “Using offizielle Position oder Autorität”, nach Artikel 14 von KPRK, “ [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Priština, der Abteilung für Kriminalkriminalität-United Economic Crime und Korruption, hat beim Verfassungsgericht in Priština einen Antrag auf die Ernennung der Haftmaßnahme gegen zwei Amtsträger des Kosovo-Staatsanwaltschaft gestellt.
Dies ist in der Richtung von kriminellen Handlungen “Using offizielle Position oder Autorität”, nach Artikel 414 KPRK, “Die Ausübung des Einflusses”, nach Art. 424 KPRK, “Das Amt der Assistenzvorstande nach der Kommission der Strafhandlungen”, aus Art. 380 KPRK und <6> der Nichtrelaunch von Strafverstanden”, ab 377 des Strafgesetzbuches des Kosovo.
L.K. und M.B., am Tag, bevor sie für ein Interview begleitet wurden, und der Gründungsstaatsanwaltschaft wurde später die Verbotsmaßnahme für 48 Stunden zugewiesen.











