27-jähriges Kosovo verurteilt zu 10 Jahren Vertreibung aus der Schweiz

Ein 27-jähriges Kosovo wurde wegen körperlichen Angriffs verurteilt. Er versagte, das Urteil zu entkommen, indem er versucht, sich ein Opfer zu beweisen. Die Veranstaltung fand im März 2017 vor einem Lucerni Club statt, schreibt Louzerner Zeitung. Fünf Personen waren an der Veranstaltung beteiligt. Die Ursache des Kampfes war eine Zigarette. Als Ergebnis war es [...]
Die Veranstaltung fand im März 2017 vor einem Lucerni Club statt, schreibt Louzerner Zeitung.
Fünf Personen waren an der Veranstaltung beteiligt. Die Ursache des Kampfes war eine Zigarette. Als Ergebnis gab es einen physischen Konflikt, der von Kameras an der lokalen Stelle aufgenommen wurde.
Der Angeklagte hat einen der Jungs in der Rückseite des Kopfes und des Gesichts getroffen.
Bei der Anhörung des Lucerni Strafgerichtshofs im September 2020 hatte der Staatsanwalt 18 Monate in Haft für den kriminellen Akt des körperlichen Angriffs mit einer dreijährigen Probezeit beantragt. Darüber hinaus musste der Angeklagte Kosovar zwölf Jahre lang aus dem Land vertrieben werden.
Der private Kläger hat auch Entschädigung und Entschädigung für den Verlust von 90.000 Franken zugunsten des Opfers verlangt.
Der Angeklagte sieht sich jedoch als Opfer und verlangt Unschuld.
Zehn Jahre Exile
Der Prozess des Strafgerichts ist jetzt verfügbar. Dieses Urteil betrachtet den Angeklagten nicht als Opfer, sondern als Täter von Straftaten.
So hat das zuständige Gericht den 27-jährigen auf 23 Monate Gefängnis mit einer Probezeit von zwei Jahren und zehn Jahren Vertreibung aus dem Land verurteilt, sendet albinfo.ch. Diese Vertreibung beinhaltet die Einführung in das Informationssystem des Schengen-Raums.
Es sollte auch gerichtliche und verfahrenstechnische Kosten bezahlen, sowie den privaten Kläger von 11.000 Franken kompensieren.
In seinem Urteil schreibt das Gericht, dass der Angeklagte das Opfer für 100 Prozent des Schadens kompensieren sollte. Dafür muss sich das Opfer aber auf zivile Richter beziehen, um die entsprechende Schadenmenge zu bestimmen.
Der Verteidigungsanwalt hingegen sieht keinerlei Verbindung zwischen der Unfähigkeit des Opfers zu arbeiten und dem Kampf. Laut ihm ist es der gegenwärtige Gesundheitszustand des Opfers.
Aber der Strafgerichtshof widersetzt das. Aus diesem Grund muss der Kantonsgericht den Fall erneut beurteilen.











