10 Personen in Haft: Ladung zur Organisation von Pyramidensystemen

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Haftmaßnahme gegen die Angeklagten S.F., A.P., S.S., L.P., F.H., G.C., F.S., J.R., F.K., R.M. wegen des Verdachts, dass die Angeklagten in der Koordination kriminelle Arbeit begangen haben, die Organisation von Pyramidensystemen und illegales Glücksspiel. Während die Angeklagten F.S., S.F. und F.H. Jeder und jeder [...]
Während die Angeklagten F.S., S.F. und F.H. jeder und jeder von ihnen kriminelle Arbeit im Besitz, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen begangen hat.
Defendants S.F., A.P., S.S., L.P., F.H., G.C., F.S., J. J. und F.K., das Gericht hat Ihnen die Haftmaßnahme von 1 (ein) Monat abgesehen von jedem zugewiesen, die die Haft von dem Zeitpunkt des Verbots von 24.03.2021 bis zum 2304.2021 gezählt wurde.
Während gegen den Angeklagten von RR.M. die Höhe der Hausverhaftung für 1 Monat vorgesehen ist, wird die Maßnahme von 24.03.2021 auf 23.04.2021 berechnet.
Die Untersuchung des Vorabentscheidungsverfahrens hat angenommen, dass die Haft- und Hausarrestmaßnahmen angemessene Maßnahmen für die unbehinderte Entwicklung in diesem Straffall sind, da es Umstände gibt, die auf die Gefahr hinweisen, dass in den Freiheitsverbrechern gefunden werden könnten entkommen und Anrufe vom Gerichtshof und Staatsanwaltschaft zu vermeiden, mit dem Ziel, strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden.
Ebenso, wenn die Angeklagten in Freiheit gefunden werden, kann das gleiche durch Beeinflussung von Co-Vorsitzenden und potentiellen Zeugen Beweise verbergen, verändern oder forge, sowie das gleiche kann den Schaden, das Verschwinden und die Vernichtung konkreter Beweise beeinträchtigen.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Kosovo-Berufsgericht durch den Stiftungsgericht in Pristina.











