Das Mädchen aus Drenass Fall wird von Erzieher, Polizei und Anwalt verurteilt

Das Verfassungsgericht in Pristina hat für den Fall des sexuellen Missbrauchs des kleinen Mädchens von Drenas eine Verurteilung von sieben Anklagen erklärt. Vollgerichtsbekanntmachung: Der Verfassungsgericht in Pristina hat die Anklage gegen die von den USA angeklagten erklärt. J, V, G, F. C, I. R, G.Z. und H.H. Indictee S. J. wurde wegen strafrechtlicher Handlungen verurteilt [...]
Vollständige Gerichtsankündigung:
Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Anklage gegen die von den USA angeklagten, J, V, G, F. C, I. R, G.Z. und H.H. erklärt.
Indictee S. J. wurde von Art. 239 Abs.1 Nr. 1.3 von KPRK wegen sexueller Missbrauch verurteilt und mit falschen Versprechungen der Ehe durch KPRC 240 bestraft und mit Gefängnisstrafen von vier (vier) Jahren und 6 (sechs) Monaten versucht.
Der Angeklagte V.V. Es wurde durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf aus Art. 239 Abs.1 Punkten KPRK und strafrechtliche Maßnahmen bei der Entsendung von Schwangerschaft aus Art. 184 Abs.2 im Zusammenhang mit Art.1 in Verbindung mit KPRK Art. 32 schuldig befunden, und es wurde mit Gefängnisstrafen von vier (vier) Jahren versucht.
Der Angeklagte G.H. wurde durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf aus Artikel 239 Abs.3 von KPRK schuldig gemacht und mit Gefängnisstrafen von 2 (zwei) Jahren ausprobiert.
Der Angeklagte F.C. Es wurde wegen krimineller Handlungen des sexuellen Missbrauchs durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf aus Artikel 239 Abs.1 Nr. 1.3 von KPRK schuldig befunden und mit Gefängnisstrafen von 2 (zwei) Jahren unter der Bedingung, dass in den 3 (drei) Jahren keine anderen kriminellen Handlungen begangen wurden.
Der Angeklagte I.R. Es wurde wegen krimineller Handlungen des sexuellen Missbrauchs durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf aus Art. 239 Abs.1 Nr. 1.3 von KPRK schuldig befunden und zu Haftstrafen von 2 (zwei) Jahren verurteilt, sofern in den 3 (drei) Jahren keine anderen kriminellen Handlungen begangen wurden.
Der Angeklagte G. Mr. Subject 364 Abs.1 Punkt 1.3 wird von angeblichen kriminellen Handlungen der Einschüchterung während des Verfahrens nach Artikel 395 KPRK verlangt.
Der Beschuldigte H.H. Conform Art. 363 Abs.1 unter par.1.1 Gericht hat eine Ablehnung getroffen, durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf aus Artikel 239 Abs.1 KPRK zu handeln.
Gegen diesen Akt haben die Parteien ein Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammern des Kosovo durch dieses Gericht.











