Staatsanwaltschaft verweigert Teilnahme an der Vetting Task Force

Durch diese Erklärung drückt der Kosovo-Staatsanwaltschaft die institutionelle Position aus, nicht an der vom Justizministerium zur Ausarbeitung und abschließenden Gesetzgebung für den Veting-Prozess im Justizsystem ernannten Task Force teilzunehmen. Diese Position nach dem Staatsanwaltschaftsrat ergibt sich aus dem Ansatz des Justizministeriums, das [...]
Durch diese Erklärung drückt der Kosovo-Staatsanwaltschaft die institutionelle Position aus, nicht an der vom Justizministerium zur Ausarbeitung und abschließenden Gesetzgebung für den Veting-Prozess im Justizsystem ernannten Task Force teilzunehmen.
Diese Haltung kommt laut dem Staatsanwaltschaftsrat aus dem Ansatz des Justizministeriums, der den endgültigen Entwurf des Immobilienprozesses in der Regierung verfolgt hat, ohne dabei unabhängige Justizeinrichtungen zu konsultieren.
Darüber hinaus wurde dieses an die Regierung gelieferte Konzeptdokument nicht an Mitglieder der Arbeitsgruppe vom Staatsanwaltschaftssystem übergeben, die den endgültigen Inhalt dieses Dokuments nicht bewusst sind.
So ist dieser einseitige und exklusive Ansatz des Justizministeriums für uns nicht professionell.
In solchen wichtigen Prozessen ist es wichtig, dass alle Seiten aktiv einbezogen werden, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und einen konstruktiven Ansatz zu kultivieren, unbeschadet der objektiven und Koordination.
Der Kosovo-Staatsanwaltschaft als verfassungsmäßige Institution setzt sich weiterhin für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und den Institutionen des Landes ein, die durch die Stärkung der internen institutionellen Kapazitäten, die Arbeit an der Weiterentwicklung des Staatsanwaltschaftssystems, die stets Unabhängigkeit und Teilung der Befugnisse beibehalten”.










