Schweizer Dienstleister in Kosovo versucht Hitler Salute

Am 4. November 2017 war der Beamte M. N. aus Kanton Thurgaau mit Service bei Swissey im Lager “Brandhüsli” in Prizren im Kosovo. Es gab eine Partei, in der M. N., betrunken, seinen Arm gehalten hatte, Hitlers Gruß zu tun und hatte schreien “Heil Hitler! ” und “Sieg Heil!” [...]
Er wurde dann von einem Hirtenbeamten gebeten, das Land zu verlassen. M. N. Er schlug ihn im Gesicht. Militärgerechtigkeit hat Leutnant der Rassendiskriminierung von Thurgau beschuldigt.
Zurücknahme an Berufungsgericht
In der Schweiz ist Hitlers Gruß nur verboten, wenn sie zur Propaganda Nationalismus verwendet werden. Aber die persönliche Ansicht durch dieses Zeichen ist erlaubt. Daher wurde M. N. zuerst von St. Gallenite wegen betrunkener, aber nicht wegen rassistischer Diskriminierung verurteilt, schreibt 20 Minuten.ch.
Das Militär Berufungsgericht hat inzwischen festgestellt, dass es nicht klar war, ob der Leutnant mit seinen Gesten Propaganda machte.
Als Ergebnis haben Armeestaatsanwaltschaften das Urteil in höchstem Grade am Militärgericht der Kassation durchgeführt, vermittelt albinfo.ch. Es wurde argumentiert, dass M. N. Er hatte mit der Absicht gehandelt, eine rassistische Diskriminierungsideologie zu vermitteln und damit die Gegenwart zu beeinflussen.
Vier Jahre später hat das Kassationsgericht mit Staatsanwaltschaften vereinbart, dass in diesem Fall die Handlungen der Rassendiskriminierung erfüllt wurden. Aus diesem Grund wird der Fall am 26. November beim Beschwerdekammerngericht wieder in Betracht gezogen, “blick” hat berichtet.
Strafrecht Frage gestellt
Dieser Fall hat Fragen zur rechtlichen Situation gestellt. Nationalem MP aus der SP Gabriela Suiter wird auf der nächsten Sitzung eine parlamentarische Initiative zum Thema vorstellen. Die Initiative zielt darauf ab, die öffentliche Nutzung nationalistischer Gesten zu verurteilen, auch wenn sie nicht für Propagandazwecke verwendet werden, die albinfo.ch Sendungen. Darüber hinaus müssen nach der Initiative alle Rassendiskriminierungsschilder und Gesten verhindert werden.
Das Problem ist, dass Hitlers Gruß nur verboten ist, wenn Sie es verwenden, um Propaganda zu machen,” Suber sagte 20 Minuten.
Stark kritisiert von SIG (die Schweizer Juden)
Solche Dinge sind auch für die Schweizerische Vereinigung der israelischen Gemeinschaften inakzeptabel (SIG): “Geneste und Nazi Ausdrücke sind völlig inakzeptabel. Wenn sie von einem Schweizer Armeeoffizier verwendet werden, der eine Modellfunktion hat, ist es sehr störend”, sagt Jonathan Cretner, SIG-Generalsekretär, überträgt albinfo.ch.ch. Solche Vorfälle treten oft nicht in der Schweiz auf, sollten aber nicht übersehen werden. “Sie sollten hart und fest behandelt werden”, sagte Qretner.
Wir werden dafür weiterhin aktiv sein, sagt Kretner. Und weiter: “in Prinzip, seit Jahren denken wir daran, dass Nazi Gesten gestoppt werden sollten. Dies deutet auf ein rassistisches Gefühl hin, das verhindert werden sollte, dass es verbreitet wird”.












