Tatsächlich nach V. N: Organisierte Kriminalität, gefälschte Dokumente, Geldwäsche

Der Sonderankläger des Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina Klage gegen Angeklagte bei den V.N. Initialen erhoben. Er wird mit vier kriminellen Handlungen wie: “Organisierte Belohnung”, “Defeit”, “falsifizierung der amtlichen Dokumente” und “Geldlieferung” “Procuroria berichtet, dass Angeklagte V.N. strafrechtlich beschuldigt wird “Organisierte Kriminalität”, Artikel 274 Absatz 1.2 und [...]
Der Sonderankläger des Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina Klage gegen Angeklagte bei den V.N. Initialen erhoben.
Er wird mit vier kriminellen Handlungen wie: “Organisierte Belohnung”, “Defeit”, “falsifizierung der amtlichen Dokumente” und “Geldlieferung”
“Procuroria berichtet, dass der V.N. Angeklagte strafrechtlich beschuldigt wird “Organisierte Kriminalität “, Artikel 274 Absatz 1,2 und 3 des Kosovo Strafgesetzbuches, gefolgt vom 31.12.2012, auch mit Artikel 283 Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches des Kosovo, gefolgt von 01.01.2013, <x>Matre <43> (Priminal Acts in union and continuing) in coordination, im Gegensatz zu den Artikeln 23, 71 und 261 (2) des Kosovo Strafgesetzbuches, anwendbar bis zum 31. Dezember 2012, siehe Artikel 31, 81 und 335 (5) des neuen Strafgesetzbuches des Kosovo, in der Fassung vom 1. Januar 2013, “Folgende amtliche Dokumente” neun 348 des KKP, wie in Artikel 434 des neuen Strafgesetzbuches des Kosovo vorgesehen, anwendbar bis 01.01.2013, “Geldauszug”, unter Verletzung des UNMIK-Ordens, Nr. 2004/2005, zur Verhinderung von Geldwäsche und ähnlichen Straftaten, nach Artikel 32 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 03L-96, zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus, wie in Artikel 308 des Kosovo-Neuen Strafgesetzbuches vorgesehen, gefolgt von dem Datum 01.01.2013.











