Schokolade: CEC hat kein Recht, Endergebnisse bekanntzugeben

Eugen Cakoli vom Kosovo Democratic Institute hat gesagt, dass die Zentralwahlkommission kein Recht hat, die endgültigen Ergebnisse in der Gemeinde bekannt zu geben, da laut ihm die rechtliche Frist für die Beschwerde noch nicht beim Obersten Gerichtshof erteilt wurde. “Die KEG sollte und hat kein Recht, die endgültigen Ergebnisse in Gemeinden bekanntzugeben, in denen sie noch nicht vorliegt. [...]
Eugen Cakoli vom Kosovo Democratic Institute hat gesagt, dass die Zentralwahlkommission kein Recht hat, die endgültigen Ergebnisse in der Gemeinde bekannt zu geben, da laut ihm die Frist für die Beschwerde noch nicht beim Obersten Gerichtshof erteilt wurde.
“Die CEC sollte und hat kein Recht, die endgültigen Ergebnisse in Gemeinden bekannt zu geben, in denen die rechtliche Frist für die Beschwerde beim Obersten Gerichtshof noch nicht erteilt wurde, da die Entscheidung des PZAP 24 Stunden beträgt. Dies, ohne zu beurteilen, ob es eine Beschwerde oder was sein Epilog sein könnte, Calcoli schrieb.
Er hat gesagt, dass im Falle von Elez Khan die Bekanntgabe der Ergebnisse ohne Abschluss der Frist für die Beschwerde gegen das Rechtssicherheitsprinzip des Kandidaten verstößt.
Die Entscheidung, die Ergebnisse für den Vorsitzenden der Gemeinde Elez Hani ohne eine 24-Stunden-Beschwerdefrist bekannt zu geben, außer dass der falsche Präzedenzfall den Grundsatz der Rechtssicherheit der Kandidaten verletzt”, schrieb Calcol.










