EU genehmigt auch Leitlinien für das Zertifikat COVID-19

Die EU-Kommission hat beschlossen, bis zum 31. Dezember 2021 die vorläufige Beihilferegelung, die im vergangenen März zur Unterstützung der Volkswirtschaften während der Pandemie eingeführt wurde, zu verlängern. Die Unterstützung wird weiterhin durch direkte Zuschüsse, Steuervorteile, staatliche Darlehensgarantien, Unternehmenszuschüsse erfolgen, wie bisher bis [...]
Die EU-Kommission hat beschlossen, bis zum 31. Dezember 2021 die vorläufige Beihilferegelung, die im vergangenen März zur Unterstützung der Volkswirtschaften während der Pandemie eingeführt wurde, zu verlängern.
Die Unterstützung wird weiterhin durch direkte Zuschüsse, Steuervergünstigungen, staatliche Darlehensgarantien, geschäftsunterstützte öffentliche Darlehen erfolgen, wie bisher.
“Die Wirkung von COVID-19 ist nach wie vor stark, wir müssen schnell handeln, um es zu verwalten”, sagte EU-Kommission stellvertretender Vorsitzender Margrethe Vestager.
Die Europäische Union hat außerdem Leitlinien für die Bescheinigung von COVID-Impfstoffen für medizinische Zwecke zur Erreichung von Wechselwirkungen auf europäischer Ebene genehmigt. Der Inhalt der Impfbescheinigungen wird einheitlich sein, wobei die gleichen Daten vorliegen.
Die Initiative kommt auf die Empfehlung der Video-Koordinationskonferenz der EU-Führer von COVID vom vergangenen Donnerstag.
Inzwischen bleibt die Debatte offen, ob das Zertifikat künftig als COVID-Pass genutzt werden kann.












