CEC zeigt, wie viel Gelder Parteien berechtigt sind, auf Kampagnen zu verbringen

Die Zentrale Wahlkommission hat die Entscheidung getroffen, dass eine politische Person das Recht hat, bis zu 934 Tausend und 831 Euro für Wahlkampagnen zu verbringen. Laut der CEC hat eine politische Person das Recht, bis zu 934 Tausend und 831 Euro zu verbringen, nämlich 0,5 Euro für registrierte Wähler. Die Entscheidung der CEC ruht auf [...]
Laut der CEC hat eine politische Person das Recht, bis zu 934 Tausend und 831 Euro zu verbringen, nämlich 0,5 Euro für registrierte Wähler.
Die Entscheidung der CEC beruht auf den Daten auf der Nicht-Refinanzierungswahlliste, unter der die Anzahl der Wähler in unserem Land 1 Million und 869 Tausend und 662 Wähler beträgt.
CEC-Vorsitzender Valdete Daka sagte, die nächste Sitzung wird morgen fortsetzen.












