Hasani: Der Schutz des Klosters war bedingt, musste nicht im Washingtoner Abkommen sein.

Der ehemalige Vorsitzende des Verfassungsgerichts Enver Hasani hat erklärt, dass die Erhaltung des religiösen Erbes eine Pflicht ist, die Kosovo zum Zeitpunkt seiner Unabhängigkeit am 17. Februar 2008 erhalten hat. Er hat gesagt, dass mit den Verfassungen und zwei Gesetzen die Erhaltung von Schutzgebieten rund um die Klöster festgelegt wurde. Hasan hat diese Erklärung gegeben, wenn er [...]
Hasan hat diese Erklärung vorgelegt, wenn er zu dem Abkommen zwischen dem Kosovo und Serbien, das Bestimmungen zur Erhaltung der geschützten religiösen Erbes im Kosovo enthält, Stellung nimmt.
“Soweit die Erhaltung des religiösen Erbes, es ist die Pflicht des Kosovo, die durch die Verfassung, das Gesetz über religiöse Gemeinschaften und das Gesetz über besondere Bereiche übernommen wurde. Dies ist bereits in Kraft, auch ohne diese Dokumente, mit dem Akt der Erklärung der Unabhängigkeit, Kosovo hat eine internationale Verpflichtung zum Schutz aller Gemeinden”, Hasani hat in einer Debatte von KoSSev organisiert erklärt.
Er bedauert, warum ein Urteil des Verfassungsgerichts Teil des Washingtoner Abkommens geworden ist.
Es ist bedauerlich, dass diese Bestimmung vorhanden ist, weil es ein Verfassungsgericht Urteil über das Land Decani”, fügte er hinzu.












