Ein Monat Haft für die Arbeit im Jahr 2005

Das Verfassungsgericht in Gjilan hat die 30-tägige Haftmaßnahme zur Indikation von I. S., wegen der Anklage gegen die im Jahr 2005 begangene Ermordung ernannt. Der Angeklagte hat die Organe der Strafverfolgung vermieden, so dass das Verfahren zunächst wegen seiner Anwesenheit gegen ihn ausgesetzt wurde und ist [...]
Der Angeklagte hat die Organe der Strafverfolgung vermieden, so dass das Verfahren zunächst wegen seiner Anwesenheit ausgesetzt wurde und auch für die Haftvergabe von 1208.2005 beantragt wurde.
Das gleiche wurde am 09.11.2009 bestätigt, bis er die Strafe für noch einen anderen kriminellen Akt hält, und seitdem hat er gerichtliche Einladungen vermieden.
Auch wenn die Probe für 12.05.2012 geplant ist, ist er in seiner Abwesenheit verschoben worden, so dass im 25.03.2015 die Reihenfolge des gewalttätigen Verhaltens ausgestellt wurde, während auf der 1009.2015 Ausgabe des internationalen Schreibens angewendet wurde.
Am 1208.20.20. wurde der Angeklagte von der Kosovo-Polizei verhaftet und vor den Richtern gebracht, mit dem Fall, dass er Prozesshörungen durchgeführt wird, der Angeklagte nicht Schuld zugeben, und in Abwesenheit von Verletzungen und Hörzeugen wurde auf dem 07.09.2020 verschoben.
Der Angeklagte ist ein Bürger der Republik Mazedonien, mit Wohnsitz im Dorf Letnica, der Gemeinde des Jahres.
Die Seiten haben das Recht, sich gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern zu berufen.












