Gunshot in Istog Bees, ein Monat Haft für vier Personen

Der Verfassungsgericht in Pec hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pec für die Ernennung einer monatlichen Haftmaßnahme gegen die Angeklagten R. K, P. M, M.U. und G.M. mit dem Datum 1508.20, unberechtigt und im Gegensatz zu Art. 5 Abs.1 des Gesetzes über die Waffen (L. 05 L-022) besitzen Eigentum und Kontrolle [...]
Mit dem Datum 1508.20, unberechtigt und im Gegensatz zu Art. 5 Abs.1 des Waffenrechts (L. 05L-022) haben unberechtigte Besitz und Kontrolle von Waffen gehalten, von denen durch die 1508.20, etwa 5 Uhr, während sie zusammen in der Istog Bjeshks waren, mehrere Male in der Luft geschossen haben, wodurch Einschüchterung und Sorge unter den Bewohnern dieser Seite verursacht und die dann die Polizei” in der Kommunique sagt.
Mit diesen Handlungen verpflichteten die Angeklagten angeblich den unbefugten Gebrauch von gefährlichen Mitteln oder Waffen.
Defendants R. K, P. M, M.U. und G.M. wurden für einen (1) Monat Haftmaßnahmen zugewiesen.
Gegen diese Entscheidung hat die unzufriedene Seite das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht.












