Vollständiger Test für die Verurteilung von Darko Tasic, angeklagt für Kriegsverbrechen, veröffentlicht

Das Verfassungsgericht in Prizren hat die Anklage veröffentlicht, die am 22. Juni 2020 Darko Tasic von Kriegsverbrechen gegen die zivile Bevölkerung im Dorf Krusha e Vogel angeklagt hatte. Am Montag, 21. Juli 2020, hat das Gerichtspanel von Richter Artan Seyran das Gesetz der Vorurteile über Schuld geschrieben [...]
Um Tasic zu beschuldigen, hat das Gericht seinen einzigartigen Satz am 22 Jahre in einem effektiven Gefängnis, 7 Jahre für Plünder, bewusste Zerstörung und grausame Angriff auf die Würde der Menschen ausgesprochen, während weitere 16 Jahre für die Arbeit von schweren und grausamen Angriffen auf die persönliche und menschliche Würde.
Der “Justice Vow” hat die Probe gesichert, in deren Begründung die Fakten dargestellt werden, Beweise, von denen das Gericht das Vertrauen der Schuld und des Satzes des Angeklagten Darko Tasic anvertraut hat.
Das Gericht hat wegen der Untersuchung berichtet, dass Kasum Hajdaris Zeugnis, Bajram Zylfiu, Kadri Muharremi, Xhafer Muharremi, Drita Batusha, Shaban Avdyli, Gani Zylefiu, Tom Prekpalaj, Dervis Hajdari, Ali Emrullahu, Agron Limani, Dritton Limani, Driton Hajar, Mark Preklaj, Mila Durziaku, Bedri Limani, Fehim Ishmaj, Zeuge von John Swney, britischer Journalistin.
Während das Zeugnis von Qamil Shehu nicht auf der Grundlage ihrer Analyse genommen wurde, da keine Umstände, unter denen Darko Tasic angeklagt wurde, direkt bestätigt wurden.
Auch die Schuld und Überzeugung des Angeklagten Tasic beruht auf dem Dokumentarfilm des britischen Journalisten John Sweney mit dem Titel “Bericht über die wichtigsten Verdächtigen” und “Witness to Morden”, in Anfragen für internationale Rechtshilfe an den Haager Kriegsverbrechen Tribunal im ehemaligen Jugoslawien, bestätigte Brief und Erklärung des Journalisten John Sweney, der im Den Haager Tribunal für das Massaker in Kruse Minor gegeben wurde.
Der geschriebene Artikel des Journalisten John Shane, der Fall des Verhörs von Darko Tasic im Jahr 2017, die Verteidigungsdokumentation und die Genehmigung von Verteidigern, stellte für das Gericht keine wichtigen Umstände dar, die Darko Tasic verletzen würden.
Das Gericht hat die Ansprüche der Verteidigungsseite bewertet und analysiert, dass die Handlungen von Angeklagten Darko Tasic keine kriminellen Handlungen sind und nicht mit Gesetzen in Macht und internationalen Konventionen versehen sind, die sie als bodenlos und instabil betrachten.
Am Ende hat die Anklage die Anklage den Parteien -- Staatsanwaltschaft Drita Hajdari -- und beschuldigt Darko Tasic und seine Verteidiger, Anwälte Ljubomir Pantovic und Dejan Vasic - das Recht eingeräumt, wenn sie mit der Anklage unzufrieden sind, dass sie innerhalb von 15 Tagen bei Beschwerden in der Sonderabteilung des Beschwerdekammern in Frage kommen. Andernfalls wird dieser Fall auf der Grundlage des SPRK-Indiktments, mit dem Darko Tasic angeklagt wird, gehalten, dass er im März 1999 Kriegsverbrechen gegen die zivile Bevölkerung von Krusha e Vogel Dorf Prizrens Gemeinde begangen hat.
Nach der Anklage wird Tasic während des 15. März 1999 von zunächst brennenden Häusern angeklagt, die sich mit der serbischen Polizei und den Militärkräften zusammen beteiligen, um zivile Bevölkerungsvermögen, Brennhäuser, die in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und anderen wertvollen Bauern im Allgemeinen, und insbesondere der Hajdari-Familie, zu plundern und zu zerstören. Das PSRK-Gesetz beschuldigt Tasic sowohl mit der Enteignung von lebenslosen Körpern, brennenden Leichen zusammen mit anderen Polizei und paramilitärischen Kräften und wirft Leichen in den Drin-Fluss, einem Ort außerhalb des Dorfes Krusha e Vogel.
Nach der Anklage hat der Angeklagte durch seine Handlungen einen brutalen Angriff auf die Würde der Menschen durchgeführt und ist nach dem aktuellen Gesetz durch mindestens 5 Jahre Gefängnis- oder Langzeithaftpflicht oder nach dem vorherigen Gesetz bestraft werden müssen, mit mindestens 5 Jahren oder bis zu 20 Jahren in einem effektiven Gefängnis. /Betimi für Gerechtigkeit/










