Regierung verabschiedete neue Maßnahmen gegen Coronervirus

Entsprechend dem Labour Order der Regierung wurde das entsprechende Treffen (Electronical Meeting) auf Antrag des Republika Kosovo-Premierministers Avdullah Hoti abgehalten, in dem die Entscheidung für das Maßnahmenunternehmen geprüft wurde, um die Ausbreitung und Kontrolle der COVID-19-Infektion zu verhindern. Nach der Analyse der epidemiologischen Situation im Land, [...]
Entsprechend dem Labour Order der Regierung wurde das entsprechende Treffen (Electronical Meeting) auf Antrag des Republika Kosovo-Premierministers Avdullah Hoti abgehalten, in dem die Entscheidung für das Maßnahmenunternehmen geprüft wurde, um die Ausbreitung und Kontrolle der COVID-19-Infektion zu verhindern.
Nach der Analyse der epidemiologischen Situation im Land hat Gesundheitsminister Armend Zemaj Empfehlungen vom National Public Health Institute für das Unternehmen neuer Maßnahmen angenommen, die darauf abzielen, die Ausbreitung der COVID-19-Infektion zu verhindern.
Da es eine Zunahme der Zahl der Bürger gibt, die mit COVID-19 positiv geführt haben, hat das Gesundheitsministerium gebeten und die Regierung der Republik Kosovo hat die Entscheidung wie folgt beschlossen:
Zur Unterstützung von Artikel 55 der Verfassung der Republik Kosovo gemäß Artikel 89 des Gesetzes Nr. 04/L-125 für die Gesundheit, gemäß Artikel 41 und Artikel 50 des Gesetzes Nr. 02/ L-109 zur Prävention und Bekämpfung von Influenzerkrankungen, gemäß Artikel 4 der Regel Nr. 06/20 zur Verwaltung der Zuständigkeitsfelder des Amtes des Premierministers und der Minister, geändert und mit Regel Nr. 07/2020 abgeschlossen, sowie der Entscheidung der Regierung der Republik Kosovo Nr. 01/11, 1503.20, für die öffentliche Gesundheitsversorgung, nachdem sie mit den einschlägigen Einheiten der Anwendung des IKPAK des Kosovos gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 19 des Gesetzes Nr. 20 des Gesetzes Nr.
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(1) Alle Bürger Albaniens, Nordmazedonien, Montenegros, Serbiens und Bosniens und Herzegowinas, die das Gebiet der Republik Kosovo betreten (RKS), sollten bezeugen, dass sie durch COVID-19 gesund sind, mit der RT- PCR in Sars COV-2, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit, mit Ausnahme der folgenden:
1.1. Während der Anmeldung über den internationalen Flughafen “Adem Jashari” Keine Notwendigkeit Nachweis der negativen Prüfung RT- Die PCR unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Ausländer nur durch das RKS-Gebiet passieren wird und vorausgesetzt, dass am Eingang eine Erklärung unterzeichnet wird, dass im dreistündigen Zeitraum RKS- Territorium freisetzen wird;
1.2. Beim Zugang zu Landgrenzen, mit dem Ziel, Luftpunkte vom internationalen Flughafen “Adem Jashari” zu verlassen, Keine Notwendigkeit haben Nachweis für RT-PCR-Tests, aber dass ausländische Staatsbürger verpflichtet sind, das Flugticket vorzulegen und die Erklärung zu unterzeichnen, dass sie innerhalb von 3 Stunden das RKS-Gebiet verlassen werden;
1.3. Professionelle Transporter (Freiwillige) ist nicht notwendig Nachweis für den PCR-Test, sofern das Protokoll für den internationalen Transport respektiert wird;
1.4. Für Transporte, die durch Bus oder regelmäßige internationale Transportlinie organisiert werden Kein Test erforderlich RT-PCR, sofern die Erklärung unterzeichnet wird, dass sie das RKS-Gebiet innerhalb von fünf Stunden freigeben werden;
1.5. Bürger Albaniens, Nordmazedonien, Montenegros, Serbiens und Bosniens und Herzegowinas, die während ihres Aufenthalts in RKS für eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vorgesehen haben, Sie müssen repräsentieren Bestätigen Sie den RT-PCR- negativen Test, durchgeführt 72 Stunden vor dem Eingang zu RKS;
1.6. ausländische Diplomaten aus den tschechischen Staaten in dieser Entscheidung, die in den RKS akkreditiert sind, wie ihre Familien, ist nicht benötigen Nachweis für RT-Test- PCR?
1.7. Bürger Albaniens, Nordmazedonien, Montenegros, Serbiens und Bosniens und Herzegowinas, die den Begriff der Behandlung bei den Gesundheitseinrichtungen RKS festgelegt haben, können sich anmelden, sofern sie dies tun. Forenground Testbestätigung T Die negative R-PCR, die 72 Stunden vor der RKS-Eintragung und Bestätigung der bestimmten aus dem Krankenhaus freigegebenen Laufzeit durchgeführt wurde;
1.8. Autoren von personenbezogenen Dokumenten, die von den RKS ausgestellt wurden, aber mit Wohnsitz an einen der Staaten in dieser Entscheidung, wie sie die RKS eingeben, Sie müssen repräsentieren Bestätigung für negative RT-PCR-Tests, durchgeführt 72 Stunden vor dem RKS-Eintrag.
2. Von 10:30 bis 5: 00 Uhr ist jede Zirkulation von physischen Personen außerhalb ihrer Häuser/banen in Gemeinden verboten: Pristina, Prizren, Peja, Podujevo, Gjakova, Ferizaj, Lipjan, Drenas, Vushtrri, South Mitrovica, Gjilan, Fushe Kosovo und Shtrpce, zusätzlich:
2.1. Im Notfallzustand;
2.2. Wenn die Pflege für die Kranken, für diejenigen mit besonderen Bedürfnissen, nur wenn die Kranken oder Personen mit besonderen Bedürfnissen sich selbst nicht kümmern können;
2.3. Bei der Suche nach Hilfe von relevanten Institutionen, wie es bei Opfern häuslicher Gewalt der Fall ist;
2.4. Im Falle des Todes eines Familienangehörigen;
2.5. Im Falle des Nachweises der Notwendigkeit, aus dem Haus/Gebanen für die physischen Bedürfnisse von Tieren herauszukommen, aber nicht über 500 Meter von der Wohnung/Haus (aber es ist nicht erlaubt, diese Fälle zu verwenden, um andere Aufgaben oder Zwecke als etablierte zu erfüllen).
(3) Alle Bewohner der Republik Kosovo verpflichten sich, Masken auf ihren Gesichtern in allen Aktivitäten außerhalb ihrer Heimat zu tragen und eine 2m physische Entfernung in gemeinsamen Umgebungen außerhalb ihrer Häuser/Verbanten zu halten und die Arbeitsorgane dazu zu zwingen, Bedingungen für diese Entfernung bei der Arbeit zu schaffen.
(4) Alle öffentlichen und privaten Institutionen werden an zugänglichen Eingängen der Einrichtung Handstürme und Gesichtsmasken gehalten, die von den Institutionenarbeitern und Besuchern ausgeschöpft werden können.
5. Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen sind berechtigt, bei jedem Eintrag des Objekts sichtbare Regeln festzulegen (einschließlich der Vermeidung von maskfreien Zugriffen, der Verpflichtung zur Achtung der Entfernung usw.) im Einklang mit dem Handbuch zum Schutz Von der Verbreitung von COVID-19.
6. Keine Sammlung von mehr als fünf Bürgern in öffentlichen Plätzen, Parks und so weiter.
7. Alle öffentlichen Versammlungen, einschließlich Familienparteien, sind verboten.
8. Rekretative, kulturelle und sportliche Aktivitäten in geschlossenen und offenen Umgebungen im gesamten Gebiet der Republik Kosovo, einschließlich Fußballschulen und andere Sportarten, Training aller Bodenbeläge, etc.
9. Es ist nur erlaubt, im Einklang mit dem Handbuch zum Schutz Von der Verbreitung von COVID-19 geschlossene Schwimmbäder und individuelle Sportarten zu finanzieren.
10. Alle Personen, die öffentliche Verkehrsmittel (Autobus, Nation, Taxi) anbieten, um die Hälfte ihrer Kapazitäten in Bezug auf die Anzahl der Personen, die den Passagierraum ermöglichen.
11. Öffentliche und private Einrichtungen in der Republik Kosovo sind verpflichtet, die Leistung des Personals im Einklang mit dem Handbuch für den Schutz Von der Verbreitung von COVIID-19 zu verwalten (kontinuierliche Einrichtungen erklären mit bestimmten Schaltungen, was für sie notwendig ist), einschließlich spezifischer Vorschriften, die für Mitarbeiter in öffentlichen und privaten Einrichtungen von zentralem Interesse gelten.
Zwölf. Öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen werden empfohlen, nicht-ästliche Gesundheitsdienste zu reduzieren.
13. Es ist von allen Gemeinden erforderlich, ihre lokale Zentrale vollständig zu reaktivieren.
14. Keine öffentliche Marktaktivität von Fahrzeugen und Tieren im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kosovo.
15. Keine Schlachtung von Tieren in einer offenen oder geschlossenen Umgebung außer in Tierschlachtumgebungen erlaubt.
16. Die körperliche Beteiligung der Bürger an allen religiösen Zeremonien und Aktivitäten im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kosovo ist verboten.
17. Die Ausübung öffentlicher und privater Nesteraktivitäten auf dem gesamten Gebiet der Republik Kosovo ist nach der Beurteilung und Überwachung durch kommunale Behörden gemäß dem Handbuch zum Schutz vor der Verbreitung von COVID-19 gestattet.
18. Alle Fächer, die Gastronomie Dienstleistungen anbieten (Gastronomie, Kaffee, Nachtclubs usw.);
18.1. die Operation vom 10:30 bis 0500 im gesamten Gebiet der Republik Kosovo verweigert;
18.2. Außerhalb dieser Zeit können sie nur in offenen Räumen arbeiten, indem sie die 2m Entfernung zwischen Tabellen und Dienstleistungen respektieren. Take-away, immer im Einklang mit den Anweisungen, die im Handbuch zum Schutz vor der Ausbreitung von COVID-19 angegeben sind.
Neunteen. Ältere Bürger (im Alter von 65 Jahren) und Bürger mit chronischen Erkrankungen (diabes, arterielle Bluthochdruck und Herzkrankheiten, chronische Lungenerkrankung, Nieren - Krankheitspatienten, Rückzugspatienten, onkologische Patienten usw.) können nur in den frühen Stunden des Morgens (von 0500-10:00) und Abendstunden (von 18:00-21:00) herauskommen.
20. Die Betreiber von kommunalen, finanziellen, elektronischen und postalischen Diensten werden gemäß den für den Notfall in der öffentlichen Gesundheit geltenden Maßnahmen Mindestdienste erbringen.
21. Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit des Kosovo wird besetzt, das in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und kommunale Bildung bis zum 15. August 2020 den Leitfaden für Lehrwege im neuen Schuljahr 2020-2021 erarbeitet.
22. Alle Bewohner der Republik Kosovo verpflichten sich, präventive Maßnahmen und Empfehlungen des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und des Gesundheitsministeriums umzusetzen.
23. Die zuständigen Organe dürfen strenge Kontrolle ausüben, um die Maßnahmen umzusetzen (mit Inspektionen und Organbestellung).
24. Die jeweiligen Institutionen der Republik Kosovo verpflichten sich, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Entscheidung zu ergreifen.
25. Alle Gemeinden der Republik Kosovo reisen auf der Grundlage der rechtlichen Kompetenzen der lokalen Selbstverwaltung, um den Fahrzeugfluss zu reduzieren, mit dem Ziel, eine übermäßige Sammlung von Menschen zu vermeiden.
26. Die Entscheidung Nr.0111 vom 08.07.20 wird bis zur weiteren Entscheidung umgesetzt.
27. Diese Entscheidung wird je nach der epidemiologischen Situation des Landes in Absprache mit dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit, Experten und anderen Ministerien der Linie neu bewertet, um die Effizienz und Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen zu beurteilen und sich über die Fortführung oder Nicht-relevanter Maßnahmen zu entscheiden.
28. Macht durch Regierungsentscheidungen wie folgt:
2. Entscheidung Nr. 01/04 des Datums. 07.06.2020;
28.1. Punkt 5, Punkt 6, Punkt 7, Punkt 8, Punkt 9 und Punkt 10 des Beschlusses Nr. 01/10 des Datums05.07.2020;
28.3. Beschluss Nr.0113 vom 13.07.20;
28.4. Beschluss Nr.02/13 vom 13.07.2020;
28.5. Beschluss Nr. 4/13 vom 13.07.2020.
29. Das Gesundheitsministerium verpflichtet sich, jede Woche für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu berichten.
Dreißig. Die Entscheidung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft, außer zum 8. Punkt. von dieser Entscheidung, die am 30. Juli 2020 in Kraft tritt.












