Wird die Erlaubnis für Arbeitnehmer aus dem Kosovo nach Deutschland verlängert?

Es wird erwartet, dass die besondere Erlaubnis für Wanderarbeitnehmer aus den westlichen Balkanländern verlängert wird. Nach einer Gesetzesvorlage des Bundesarbeitsministeriums, die Order for the Western Balkans genannt wird, wird voraussichtlich bis 2023 verlängert. Die Bürger von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo haben so [...]
Es wird erwartet, dass die besondere Erlaubnis für Wanderarbeitnehmer aus den westlichen Balkanländern verlängert wird. Nach einer Gesetzesvorlage des Bundesarbeitsministeriums, die Order for the Western Balkans genannt wird, wird voraussichtlich bis 2023 verlängert.
So haben die Bürger Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Nordmazedonien, Montenegros, Serbiens und Kosovo das Recht, trotz formaler Anstellungsnachweise nach Deutschland zu gehen. Jedes Jahr können bis zu 25.000 Menschen von diesem Gesetz profitieren, DW-Berichte.
Bürger dieser Länder haben das Recht, ein Arbeitsvisum in Deutschland seit Januar 2016 auch ohne deutsches Wissen und berufliche Qualifikationen zu erhalten. Die Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den Arbeitsvertrag und die Genehmigung durch die Bundesarbeitsstelle vorlegen kann.
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung werden 58 Prozent der Erwerbstätigen aus dem westlichen Balkan als Spezialisten oder Experten, vor allem in der Bauindustrie, beschäftigt.












