ATK hat wichtige Steuerpflichtige Ankündigung

Die Kosovo-Steuerverwaltung (ATK) erinnert an alle nichtafaringen physischen Personen, Geschäftsphysik und juristischen Personen, dass sie verpflichtet sind, ihre Steuern und Rentenbeiträge realistisch und rechtzeitig zu erklären und zu zahlen, wie in der Steuergesetzgebung definiert. Mit dem Ziel, die Entscheidung der Kosovo-Regierung als [...]
Die Kosovo-Steuerverwaltung (ATK) erinnert an alle nichtafaringen physischen Personen, Geschäftsphysik und juristischen Personen, dass sie verpflichtet sind, ihre Steuern und Rentenbeiträge realistisch und rechtzeitig zu erklären und zu zahlen, wie in der Steuergesetzgebung definiert.
Um die Entscheidung der Kosovo-Regierung umzusetzen, sowie die Entscheidung des Finanzministers und der Transfers vom 2904.20, zusätzliche Maßnahmen nach der Bestätigung von Fällen mit COVID-19 zu ergreifen, hatte ATK die Frist für die Erklärung und Zahlung von Steuerverpflichtungen und Rentenbeiträgen für den dreimonatigen Zeitraum mit Steuerformularen I S, IL, QS und QL bis zum 30. Juni angekündigt.
Bislang haben nicht alle belasteten Unternehmen diese Steuerpflichten erklärt und bezahlt, so hat ATK sie aufgefordert, so schnell wie möglich zu erklären und zu zahlen, um die Steuerverpflichtungen vor der Steuergesetzgebung zu erfüllen.
ATK schlägt vor, dass sie nun für den Zeitraum TM2/2020 die Frist für Aussagen derselben Unternehmen festgelegt haben, bei denen die Einhaltung der Steuerpflicht bis zum 15. Juli 2020 erfolgen muss.












