Dies sind alle dritten Treffensentscheidungen der Regierung, Hoti.

Unter der Leitung des Premierministers Avdullah Hoti hat die Regierung der Republik Kosovo das dritte Treffen abgehalten, in dem sie die Verordnung für die Bereiche der administrativen Verantwortung des Amtes des Premierministers und der Minister überprüft und verabschiedet hat. Diese Verordnung legt die Bereiche der administrativen Verantwortung des Amts des Premierministers und der Minister in der Regierung der Republik Kosovo fest. [...]
Unter der Leitung des Premierministers Avdullah Hoti hat die Regierung der Republik Kosovo das dritte Treffen abgehalten, in dem sie die Verordnung für die Bereiche der administrativen Verantwortung des Amtes des Premierministers und der Minister überprüft und verabschiedet hat.
Diese Verordnung legt die Bereiche der administrativen Verantwortung des Amts des Premierministers und der Minister in der Regierung der Republik Kosovo fest. Die Bestimmungen dieser Verordnung erfordern: Der Premierminister, stellvertretende Premierminister, Minister, stellvertretende Minister, politische Berater, ausländische politische Berater, Kabinettsbeamte und Beamte der Regierung der Republik Kosovo.
Die Verordnung definiert die Zusammensetzung der Regierung der Republik Kosovo durch den Premierminister, stellvertretende Premierminister und Minister. Es definiert auch, dass die Regierung die Führungsmacht im Einklang und in Verfassungs- und Rechtskompetenzen ausübt.
Die neue Verordnung definiert die Zusammensetzung der Regierung der Republik Kosovo durch diese Ministerien:
1. Finanzministerium (MF);
2. Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung (MBPZHR);
3. Ministerium für Kultur, Jugend und Sport (MKRS);
4. Verteidigungsministerium (MM);
5. Ministerium für Infrastruktur (MI);
6. Ministerium für Inneres (MPB)
7. Gesundheitsministerium (MSH);
8. Justizministerium (MD);
9. Ministerium für Wirtschaft und Umwelt (MEA);
10. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Diaspore (MPJD);
11. Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MASH)
Zwölf. Das Ministerium für Arbeit und Soziales Management (MPMS);
13. Ministerium für Handel und Industrie (MTI);
14. Local Power Ministry (MPL);
15. Das Ministerium für Kthim und Gemeinschaft (MKK);
16. Ministerium für regionale Entwicklung (MZHR);
Bei der Sitzung hat die Regierung auch die Entscheidung angenommen, mit der sie den Willen der Regierung der Republik Kosovo für weitere Überprüfungsverfahren im Kosovo-Parlament wie folgt bestätigt hat:
1. Beschluss Nr. 06/15 vom 23.03.2020 zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2019;
2. Beschluss Nr. 02/23 vom 08.04.2020 zur Genehmigung des Gesetzes zur Stärkung des Finanzsektors über die Ratifikationsvereinbarung zwischen der Republik Kosovo und dem Internationalen Entwicklungsverband für das Projekt zur Stärkung des Finanzsektors;
3. Beschluss Nr. 05/26 vom 23.04.2020 zur Annahme des Projekts zur Förderung der Entwicklung des Schwarzen Wassers zur Ratifizierung des Kreditvertrages zwischen der Republik Kosovo und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung des Projekts zur Entwicklung des Schwarzen Wassers in Gjilan;
4. Beschluss Nr. 06/26 vom 23.04.2020 zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Finanzierung des Projekts für Immobilien und Georauminfrastruktur zwischen der Republik Kosovo und der Internationalen Entwicklungsgesellschaft;
5. Beschluss Nr. 07/26 vom 23.04.2020 über die Zustimmung des Gesetzes über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kosovo über die Teilnahme des Kosovo an der Union “Dogana 2020” Programm;
6. Beschluss Nr. 08/26 vom 23.04.2020 über die Zustimmung des Gesetzes über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kosovo über die Teilnahme des Kosovo an der Union “Fiscalis 2020” Programm;
7. Beschluss Nr. 01-27 vom 30.04.2020 zur Genehmigung des Kostenrahmens 2021 2023;
8. Entscheidung Nr. 0327, 30.04.20, zur Genehmigung des Staatsschuldprogramms 2021 2023.
Der Regierungsschrank hat auch die Entscheidung angenommen, unter der die Entscheidungen der Regierung der Republik Kosovo abgeschafft werden, wie folgt:
Regierungsentscheidung Nr. 0114 vom 20. März 2020;
Beschluss Nr. 0120 der Regierung vom 31. März 2020 zur schrittweisen Umsetzung der Gegenseitigkeit in den Beziehungen zu Serbien;
Regierungsbeschluss Nr. 0137 vom 30. Mai 2020 zur Änderung und Erfüllung der Regierung Nr. 0120 vom 31. März 2020 zur schrittweisen Umsetzung der Gegenseitigkeit als Grundsatz in den Beziehungen zu Serbien.











