21 Jahre Deilitarisierung KLA, hier ist der Deal.

21 Jahre Deilitarisierung KLA, hier ist der Deal.

Heute wurden 21 Jahre durch die Unterzeichnung des KLA-Demilitarisierungsabkommens gefüllt, das detailliert die Stufen der Waffenaufgabe, der Uniformierung, der Weitergabe eines Teils der KLA-Mitglieder an die Polizei und die öffentliche Verwaltung usw. umfasste. Die Bildung der Kosovo-Armee auf den Linien der Nationalgarde [...] wurde in diesem Abkommen vorgestellt.

Heute wurden 21 Jahre durch die Unterzeichnung des KLA-Demilitarisierungsabkommens gefüllt, das detailliert die Stufen der Waffenaufgabe, der Uniformierung, der Weitergabe eines Teils der KLA-Mitglieder an die Polizei und die öffentliche Verwaltung usw. umfasste.

In diesem Abkommen ging die Bildung der Kosovo-Armee auf den Linien der US-Nationalgarde voran, unter Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens.

Diese ganze Phase hat eine 90. Periode, nach der die vollständige Entmilitarisierung der KLA und im September 1999 das Abkommen über die Gründung der KPC unterzeichnet wurde, nicht als militärische Kraft, wie es in diesem Abkommen vorgesehen ist, sondern als Soforthilfe für die Reaktion auf Naturkatastrophen.

Unterzeichnerstaaten dieser Vereinbarung Figur: Hashim Thaci in der Position des KLA-Chefkommandanten Agim Ceku in der Position des KLA-Chefs und wurde von Lieutenant General Mike Jackson, Kommandant der KFOR, akzeptiert.

Nachfolgend der vollständige Text der am 21. Juni 1999 erzielten Vereinbarung, Sonntag.

Vollständiger Wortlaut des Dokuments:

PI KLA DEMITATION

Am Sonntagabend wurde der Text des Deilitarisierungsdokuments der Kosovo Liberation Army vom Oberbefehlshaber des Kommandanten KLA, Hashim Thaci, KLA Generalstab Agim Ceku und KFOR Commander Lieutenant General Mike Jackson unterzeichnet. Als nächstes folgt der vollständige Text dieses Dokuments.

a) Die KLA umfasst alle Personen im Kosovo, die unter der Kontrolle der KLA stehen, mit militärischen oder paramilitärischen Fähigkeiten und anderen Gruppen oder Personen, die von KFOR Commander als solche bezeichnet werden.

Die NLA plant, unter Einhaltung der Bedingungen zu arbeiten, die in der Resolution 1244 des Sicherheitsrats vorgesehen sind, und in diesem Zusammenhang die internationale Gemeinschaft, den Beitrag der KLA während der Kosovo-Krise zu berücksichtigen, und auf der Grundlage dessen:

A) Gib zu, dass die KLA und ihre Strukturen zwar im Wege der Transformation stehen, jedoch verpflichtet sind, die derzeitigen einzelnen Mitglieder vorzuschlagen, sich an den Polizei- und Managementkräften des Kosovo zu beteiligen und dabei besondere Rücksicht auf die von ihnen entwickelten Erfahrungen zu nehmen.

b) Die Bildung der Kosovo-Armee auf den Linien der US-Nationalgarde als Teil des politischen Prozesses, der künftig unter Berücksichtigung des Rambouille-Abkommens über den Status des Kosovo entscheiden muss.

KLA Deilitarisierungsinitiative

Mit dieser Initiative können die Waffenstillstande der KLA, ihre Nichterfindung in Konfliktgebieten, die Untersicherung und Wiedereingliederung in die Zivilgesellschaft im Einklang mit der UN-Resolution 1244 und unter Berücksichtigung der in Rambouille eingegangenen Verpflichtungen und der öffentlichen Zusagen der albanischen Delegation in Rambouille berücksichtigt werden.

Die NLA ergreift die Initiative, die Anwendung von Gewalt aufzugeben, die Befehle des Kommandanten der internationalen Sicherheitskräfte im Kosovo zu erfüllen (COMKFOR) und alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Initiative friedlich zu lösen.

Die KLA stimmt zu, dass die internationale Sicherheitspräsenz (KFOR) und die internationale zivile Präsenz weiterhin ohne Behinderung im Kosovo eingesetzt und betrieben werden, und dass die KFOR befugt ist, alle erforderlichen Anteile zu übernehmen, um für alle Kosovo-Bürger ein sicheres Umfeld zu schaffen und zu erhalten und ansonsten ihre Mission durchzuführen.

Die KLA stimmt zu, dass sie alle Verpflichtungen dieser Initiative erfüllen und sicherstellen soll, dass mit sofortiger Wirkung alle KLA-Kräfte in Kosovo und den Nachbarländern in die Projektionen dieser Initiative blicken, alle feindlichen und provokativen Handlungen, feindlichen Zwecke unterlassen und alle militärischen Bewegungen, sei es entlang der internationalen Grenzen oder entlang der zwischen dem Kosovo und anderen Teilen des RFF, oder andere Anteile, die nicht mit der UN-Resolution 1244 übereinstimmen, einfrieren werden.

Die KLA im Kosovo erklärt sich bereit, öffentlich zu versprechen, dass sie gemäß den Ziffern 22 und 23 entmilitarisiert wird, dass sie sich von Aktivitäten fernhalten wird, die die Sicherheit des internationalen Regierungs- und Nichtregierungspersonals, einschließlich der KFOR, gefährden könnten und den Einsatz und die Operationen der KFOR erleichtern werden.

Im Sinne dieser Initiative haben folgende Punkte diese Bedeutung:

a) Die KLA umfasst alle Personen im Kosovo, die unter der Kontrolle der KLA stehen, mit militärischen oder paramilitärischen Fähigkeiten und anderen Gruppen oder Personen, die von KFOR Commander als solche bezeichnet werden.

b) “RFJ” Zu den Truppen gehören der Sohn des RFJ und die Republik Serbien sowie Organisationen mit militärischem Potenzial. Dazu gehören regelmäßige Armee- und Seestreitkräfte, zivile bewaffnete Gruppen, paramilitärische Gruppen, Luftstreitkräfte, nationale Wachen, Grenzpolizei, Militärreserve, Militärpolizei, Geheimdienste, das Innenministerium, die Spezialpolizei, lokale und antiterroristische Polizei sowie jede Gruppe oder jede einzelne Gruppe, die dies von KFOR-Kommandeur betrachtet wird.

C) Die Erdsicherheitszone (ZTS) wird als eine 5km Zone definiert, die sich außerhalb des Territoriums des Kosovo erstreckt und das Gebiet des RFJ fortführt. Dazu gehört das Gelände innerhalb von fünf Kilometern.

d) Verbotene Waffen sind alle 12,7 mm Kaliberwaffen, alle Panzerabwehr- oder Flugabwehrwaffen, Granaten, Minen oder Sprengstoffe und Langstreckenwaffen.

Die Ziele dieser Initiative sind:

A) Feststellung einer dauerhaften Unterbrechung der Feindseligkeit.

b) Sicherheit, die KFOR zu unterstützen und zu ermächtigen, solche Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere die KFOR zu ermächtigen, solche Anteile zu übernehmen, einschließlich der Anwendung notwendiger Gewalt im Einklang mit den Vorschriften der KFOR, um die Verwirklichung dieser Initiative und den Schutz der KFOR zu gewährleisten und ein sicheres Umfeld für internationale, zivile, Durchführungs- und andere internationale Organisationen, Agenturen und Nichtregierungsorganisationen und die Zivilbevölkerung zu schaffen.

KLA-Aktien werden dieser Initiative nachkommen.

Der Kommandeur der KFOR wird auf der Grundlage der Notwendigkeit mit dem zivilen Interimsverwalter die höchste Autorität sein, unabhängig von der Auslegung dieser Initiative und den Aspekten der Sicherheit des friedlichen Abkommens, das sie unterstützt. Seine Definitionen werden von allen Dingen ohne Urlaub und Personen sein.

Verbotene Geiseln

Gleich nach der Unterzeichnung stimmt die KLA zu, im Einklang mit dieser Initiative und den COMKFOR-Richtlinien zu handeln. Alle Kräfte, die nicht auf dieser Initiative oder mit den COMKFOR-Richtlinien zusammenarbeiten, werden nicht in der Lage sein, militärische Maßnahmen durchzuführen, wie sie von COMKFOR festgelegt werden.

Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Initiative werden alle feindlichen Handlungen der KLA eingestellt. Der Generalstabschef der KLA übernimmt die Aufgabe, allen Einheiten und Mitarbeitern unter seinem Kommando genaue und klare Anweisungen zu erteilen, um sicherzustellen, dass der Kontakt mit den RFJ-Truppen nicht möglich ist und alle Punkte dieser Vereinbarung erfüllt. Er wird seine Entscheidungen unmittelbar nach der endgültigen Unterzeichnung dieser Initiative bekannt geben, die über alle notwendigen Kanäle übermittelt werden, um Anweisungen zum Inhalt der Initiative zu helfen, alle Kräfte unter seinem Kommando zu erreichen und durch die öffentliche Meinung verstanden zu werden.

Die NLA verpflichtet sich und stimmt insbesondere Folgendes zu:

Er hörte auf, von allen Waffen und Sprengstoffen zu schießen.

b) keine Barrieren oder Mailsmenschen, Minen, Augenbrauen oder Aufstandsbarrieren zu errichten.

c) Die Zerstörung von Gebäuden, Hilfsmitteln oder Bauwerken ist nicht gestattet. Sie wird ohne vorherige Genehmigung von COMKFOR keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit militärischen, Sicherheits- oder Ausbildungsmaßnahmen durchführen, einschließlich Flugoperationen, Landeinsätzen im Kosovo oder im ZTS.

d) keine Zivilisten im Kosovo angreifen, verhaften oder in Frage stellen, noch Zivileigentum im Kosovo angreifen, angreifen oder verletzen.

Die KLA erklärt sich damit einverstanden, keine Gegenangriffe, Verwerfungen oder uniltalen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem RKSC 1244 und anderen Abkommen über Kosovo durchzuführen. Das leugnet keineswegs das Recht auf Selbstverteidigung.

Die KLA stimmt zu, das RFJ-Personal nicht zu stören, das nach Kosovo zurückkehren wird, um bestimmte Aufgaben mit Genehmigung und unter der Leitung der KPCFOR durchzuführen.

Mit Ausnahme der Genehmigung von COMKFOR erklärt sich die NLA damit einverstanden, dass ihr Personal keinerlei Waffen trägt:

a) zwei Meilen von den Gebieten entfernt, in denen sie UJ oder MPB befinden

b) zwei Meilen von Hauptstraßen oder in Städten, die in Anhang A gekennzeichnet sind

c) Zwei Kilometer von den Grenzen des Kosovo entfernt

d) Keine Region, in die COMKFOR sucht

Innerhalb von vier Tagen nach Unterzeichnung dieser Initiative:

a) Die KLA schließt alle Kampfpositionen, Befestigungen und Postographen auf den Straßen und markiert Minen und überrascht Minen, die sie eingerichtet hat.

b) Der Generalstab der KLA wird schriftlich über die oben genannten Anträge an COMKFOR berichten und bis zum Ende der Deilitarisierung jede Woche detailliert berichten.

Grenzaufgaben

Sofort wird die KLA die Bewegungen bewaffneter Menschen in benachbarten Staaten unterbrechen. Alle Bewegungen bewaffneter Personen im Kosovo mit Erstzulassung von COMKFOR

Überwachung und Schneiden von Geiseln

Die Genehmigung zur Behandlung der Punkte dieser Initiative hat COMKFOR. Sie wird die gewalttätige Störung der Feindseligkeiten überwachen, aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls auch zwingen.

Die KLA stimmt der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit der KFOR und der zivilen Übergangsverwaltung im Kosovo zu. Der Generalstab der KLA wird dafür sorgen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sich mit Punkten dieser Initiative, von Seiten seiner COMKFOR-Führungskräfte, zu befassen.

KFOR-Elemente werden ausgewählt, um mit der KLA in Kontakt zu bleiben und an ihren Kommandostrukturen und -basen platziert zu werden.

Die KFOR wird an den Grenzübergängen Albanien und dem IRJM eine angemessene Kontrolle einrichten.

Gemeinsame Durchführungskommission (KPI)

Ein KPI wird innerhalb von vier Tagen nach der Unterzeichnung der Initiative in Pristina eingesetzt. Das KPI wird von COMKFOR geleitet und wird Spitzenkommandierende von KFOR und KLA sowie Vertreter der internationalen zivilen Verwaltung im Kosovo sein.

Das KPI wird bei der Umsetzung der Initiative so oft wie nötig mit COMKFOR zusammentreffen. Es kann ohne vorherige Ankündigung und Darstellung aufgerufen werden Die KLA wird auf Ebene und Rang des KFOR-Führers erwartet. Seine Funktionen sind:

A) Sicherstellung der Zusammenarbeit mit Regelungen, für die die Aussöhnung für die Sicherheit und die Tätigkeit aller Streitkräfte erreicht wurde;

b) Untersuchungen aktueller oder bedrohter Punkte dieser Initiative;

C) andere Aufgaben, die COMKFOR definieren, mit dem Ziel, die Unterbrechung der Feindseligkeiten aufrecht zu erhalten.

Demilitarisierung und Transformation

Die KLA wird die von COMKFOR verhängten Verfahren zur Phasendeilitarisierung, Transformation und Überwachung der KLA im Kosovo und anderer Vorschriften ihrer Aktivitäten befolgen. Sie werden ohne Genehmigung von COMKFOR keine Paraden ausüben oder organisieren.

Die KLA stimmt dem folgenden Zeitplan zu, der mit der Unterzeichnung dieser Initiative beginnt:

Innerhalb von sieben Tagen wird die KLA sichere Waffendepots einsetzen, die gemeinsam registriert und von der KFOR überprüft werden.

Innerhalb von sieben Tagen wird die KLA ihre Minen- und Minenpositionen freimachen, ihre Kampfpositionen aufgeben und an Orte verlegt, für die sie mit KPCFOR und dem KPI einverstanden ist. Danach dürfen nur Personal, das von COMKFOR und hochrangigen KLA-Beamten mit ihrem nahen Verteidigungspersonal zugelassen wird, dessen Nummer die drei, die nur Gürtelwaffen tragen, nicht überschreiten wird.

c) Sieben Tage später können kleine automatische Waffen, die nicht in registrierten Lagerhallen gelagert werden, nur an zugelassenen Orten aufbewahrt werden.

d) Nach 29 Tagen wird es eine Angelegenheit von COMKFOR sein, wenn es sich um langstöckige Waffen handelt, die keine automatischen Gewehre sind.

e) Innerhalb von 30 Tagen, vorbehaltlich der COMKFOR-Vereinbarungen im Bedarfsfall, werden alle Mitarbeiter der KLA nichtlokaler Herkunft, unabhängig davon, ob sie im Kosovo legal sind, einschließlich Räte, Freiheitskämpfer, Ausbilder, Freiwillige und Personal aus benachbarten Staaten und anderen Staaten aus dem Kosovo austreten.

f) Dies sind Waffenkontrollregelungen:

(1) Innerhalb von 30 Tagen wird die KLA in registrierten Waffendepots aller illegalen Waffen, außer kleinen automatischen Waffen, einsetzen. 30 Prozent der Gesamtzahl dieser Waffen werden ebenfalls gelagert. Die Munition für andere Waffen wird von COMKFOR getrennt von bestimmten Standorten zurückgezogen und an bestimmten Orten eingesetzt.

(2) Am 30. Tag wird es dem KLA-Personal untersagt sein, verbotene Waffen, mit Ausnahme automatischer Waffen, an bestimmten Orten zu tragen, und es wird verboten, langfristige Waffen zu tragen. Solche Waffen werden von der KFOR beschlagnahmt.

(3) Innerhalb von 30 Tagen werden 30 Prozent der kleinen automatischen Waffen, die einen Anteil von 60 Prozent an dem, was die KLA hat, in aufgezeichnete Waffendepots platziert.

(4) Innerhalb von 90 Tagen werden alle automatischen Waffen in aufgezeichneten Waffendepots platziert. Danach wird es verboten, sie von den KLA-Mitgliedern fernzuhalten, und solche Waffen werden von der KFOR beschlagnahmt.

g) Von 30 bis 90 Tagen werden Waffendepots auf der Grundlage der von COMKFOR im KPI genehmigten Verfahren unter gemeinsamer Kontrolle der KLA und KFOR stehen. In 90 Tagen wird KFOR die volle Kontrolle über diese Lager übernehmen.

h) Innerhalb von 90 Tagen werden alle KLA-Truppen die Prozesse für ihre Deilitarisierung abgeschlossen haben und aufhören, ihre Militäruniformen und KLA-Marken zu tragen.

i) Innerhalb von 90 Tagen bestätigt der Generalstab der KLA die Erfüllung der eingereichten Anträge und gibt diese COMKFOR schriftlich ab.

Die Stimmen dieser Initiative werden mit den Auswirkungen ihrer Unterzeichnung auf die Vertreter der Kosovo-Albaner in Kraft treten.

Die NLA plant, unter Einhaltung der Bedingungen zu arbeiten, die in der Resolution 1244 des Sicherheitsrats vorgesehen sind, und in diesem Zusammenhang die internationale Gemeinschaft, den Beitrag der KLA während der Kosovo-Krise zu berücksichtigen, und auf der Grundlage dessen:

A) Zuzugeben, dass die KLA und ihre Strukturen im Wege der Transformation stehen, wird zugesagt, die derzeitigen einzelnen Mitglieder vorzuschlagen, sich an den Kosovo-Polizei- und Managementkräften zu beteiligen und dabei besondere Rücksicht auf die von ihnen entwickelten Erfahrungen zu nehmen.

b) Die Bildung der Kosovo-Armee auf den Linien der US-Nationalgarde als Teil des politischen Prozesses, der künftig über den Status des Kosovo entscheiden muss, wobei das Abkommen in Rambouille vor Augen geführt wird.

Diese Initiative ist in Englisch und Albanisch geschrieben, und wenn es Zweifel gibt, die englische Version richtig zu verstehen, gibt es Vorrang.

Offed by Hashim Thaci,

Befehlshaber der Befreiungsarmee im Kosovo

Von General Mike Jackson empfangen,

KFOR Commander

21. Juni 1999

Straßen:

1) Pee-Llappusnik-Pristina

2) Giakov-Klin

3) Border-Prizren-Suhareka-Pristina

4) Blutlust -Rahovec-Llapushnik-Pristina

5) Pay-Gjakov-Prizren-Ferizaj-Spielraum

6) Grenz-Ferizaj-Pristina-Podujevo - Kuffy.

7) Pristina - Mitrovica - Kuffy.

8) Mitrovica - Rakosh-Peje

9) Peja-Kuzini mit Montenegro über Rozhajes)

10) Pristina- Lishica-Kuzini mit Serbien

11) Pristina-Gjilan-Ferizaj

12) Große Gjilan-Trnoco-Kuzini mit Serbien;

13) Prizren-Doganovici.

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