Acht Verdächtige, die im Gefängnis für einen Schlag in Podujevo gelassen wurden

Der Verfassungsgericht in Pristina, der Zweig Podujevo, hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten L.S., L.J., A.S., E.H., R.K., M.H., A.K. und G.H. genehmigt. Aufgrund des Verdachts, dass sie in der Interaktion schwere Körperverletzung nach Artikel 186 Abs. 1 begangen haben [...]
Der Verfassungsgericht in Pristina, der Zweig Podujevo, hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten L.S., L.J., A.S., E.H., R.K., M.H., A.K. und G.H. genehmigt. Aufgrund des Verdachts, dass sie in der Interaktion schwere Körperverletzung nach Artikel 186 Abs. Einer unter der Vorderseite. 1.1 im Zusammenhang mit KPRK Artikel 31.
Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Kriterien nach Artikel 187 Abs.1 unter dem Geld erfüllt wurden. 1.1 und 1.2, die Punkte 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des KPP gegen acht Angeklagte, und dasselbe wurde die Haftmaßnahme jeweils in einer Länge von 1 (ein) Monat separat zugewiesen.
Das Gericht hat geschätzt, dass die Haftmaßnahme eine angemessene Maßnahme für die unbehinderte Entwicklung in diesem Straffall ist, da die Gefahr besteht, dass sie weglaufen, die gleiche kann verschweigen, verändern oder verwehren kriminelle Handlungen, indem sie Zeugen, Verletzungen, Mitpartien und andere Ereigniszeugen beeinflussen, sowie, wenn sie frei von demselben sein könnten, kriminelle Arbeit wiederholen oder ähnliche kriminelle Handlungen durchführen.












