Fünfte Sonderkammerrichter Standard Ends

Am 29. April und 30. April 2020 wurde der Fünfte Plenara der Kosovo-Sonderkammerrichter abgehalten. Die Plenarja, die in der Regel in Den Haag mit der körperlichen Anwesenheit der Richter gehalten wird, wurde in diesem Jahr durch Videokonferenz wegen der Padd-19-Pandemie, Kosovo-Berichte, abgehalten. Das Amt für Kommunikation dieses Gerichtshofs betont, dass [...]
Am 29. April und 30. April 2020 wurde der Fünfte Plenara der Kosovo-Sonderkammerrichter abgehalten.
Die Plenarja, die in der Regel in Den Haag mit der körperlichen Anwesenheit der Richter gehalten wird, wurde in diesem Jahr durch Videokonferenz wegen der Padd-19-Pandemie, Kosovo-Berichte, abgehalten.
Das Amt für Kommunikation dieses Gerichts betont, dass die Richter der Sonderkammern des Kosovo trotz der entstandenen Schwierigkeiten ihre Hauptversammlung erfolgreich abgeschlossen haben und geprüft haben, dass der Bürgermeister und Richter ihr Mandat unverzüglich erfüllen.
“Während Plenares wählten die Richter einstimmig Richter Charles Smith III. als neuer Vizepräsident gemäß Artikel 32]4 des Gesetzes über Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft. In Übereinstimmung mit Artikel 32]4 des Gesetzes übt der stellvertretende Leiter die Pflichten des Bürgermeisters aus, in Abwesenheit des Bürgermeisters oder im Fall, dass der Bürgermeister seine Pflichten nicht ausüben kann”.
Der Chef Ekaterina Trendafilova beglückwünsche Richter Smith und sagte, seine Wahl als stellvertretender Vorsitzender sei ein Beweis für das Vertrauen, das er von den Kosovo-Sonderkammerrichtern genießt. Die Vorsitzende, Sonderstaatsanwaltschaft und Administrator informierten Richter über die neuesten Entwicklungen”.
Nach der Entfernung der Sondergerichtsrichter der Verfassungsgerichtskammer aus Plenarja setzten die anderen Richter mit der Versammlung fort und nahmen Änderungen der 30 Regeln des Verfahrens- und Beweisauftrags (Regel). Die Änderungen klären bestimmte Bestimmungen und zielen darauf ab, effizientere und effektive Verfahren zu ermöglichen”.
“In Übereinstimmung mit Artikel 195 des Gesetzes wird die angenommene Änderung des Ordens auf die Sonderkammer des Verfassungsgerichts verweisen, um die Einhaltung des Kapitels II der Verfassung zu gewährleisten”.











