Von einem Monat Hausarrest zu vier, die in Fushe-Kosovo geschlagen wurden

Das Verfassungsgericht in Pristina hat den Antrag der Verfassungsstaatsanwaltin von Pristina auf Ernennung der Haftmaßnahme gegen S.T. Anklagepunkte, O.T., M.T., I.T. wegen der groben Körperverletzung abgelehnt, und das gleiche wurde für jeden Monat mit der Maßnahme der Hausarrest betraut. Das Gericht hat festgestellt, dass [...]
Das Gericht hat festgestellt, dass Hausarrest eine angemessene Maßnahme für ungehinderte Entwicklung in diesem Strafverfahren ist, da Angeklagte, die in Freiheit gelassen werden, kriminelle Handlungen beseitigen, verbergen, verändern oder fälschen können, indem sie das Opfer von A.M. beeinflussen. Oder andere Zeugen, um ein Verbrechen zu begehen.
Auch wenn die Freiheit übrig bleibt, besteht die Gefahr, dass sie kriminelle Arbeit wiederholen können.
S.T., O.T., M.T., I.T., lebte am 29. April 2020 im 28. Bezirk von Fushe Kosovo, aufgrund eines Streits mit dem verletzten A.M., sie waren an einem Schlag beteiligt, der zu schweren Körperverletzungen geführt hatte.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Berufungsgericht im Kosovo.












