Ein Monat Haft von zwei Bankordnern vermutet

Das Stiftungsgericht in Pristina hat die Haftmaßnahme für einen Monat zwei Verdächtigen für den Missbrauch von Bankkarten zugewiesen. Nach der Strafverfolgung wird vermutet, dass diese von diesem Missbrauch profitiert haben, eine Summe von insgesamt 14,176,68 Euro. Die Angeklagten S.H. und A.H. wurden von [...]
Nach der Strafverfolgung wird vermutet, dass diese von diesem Missbrauch profitiert haben, eine Summe von insgesamt 14,176,68 Euro.
Die Angeklagten S.H. und A.H. haben von der Strafverfolgung, die von ihrer Residenz aus, um die Selbst oder jede andere Person, um rechtswidrige Immobilienvorteile zu bringen, eine Online-Nachricht über das Internet (im Online-Handel) gemacht, Daten aus den Bankordnern verschiedener Personen durch den Kauf von Waren bei G Company falsch zu verwenden. NOWAY und andere Unternehmen, mit denen hunderte von Daten aus Bankkarten, Laptops, Telefonen, Lizards und verschiedenen Transfers angeblich insgesamt 14,176,68 Euro” akzeptiert wurden.
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Pristina, 09. Mai 2020 HINA Stiftungsgericht in Pristina ão Department General Die Straffallabteilung hat sich über den Antrag der Priština-Verfassungsgerichtsanwälte für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten S.H. und A.H. entschieden. Da der auf der Koordinierung beruhende Verdacht durch das Starten von verdeckten oder falschen Kontrollen und der Missbrauch von Bank- oder Kreditordnern gemäß Artikel 301 par.3 im Zusammenhang mit Artikel 31 und KPRK und dem kriminellen Zugriff auf das Computersystem nach Artikel 327 par.2 in Bezug auf KPR-Bestimmungen 31.
Das Gericht hat Büro und Angeklagte S.H. und A.H. Es wurde der Länge von 1 (a) Monat zugewiesen, jeweils separat.
Das Gericht hat alle Gründe für die Inhaftierungszuweisung analysiert und den Vorschlag des Staatsanwalts für die Einstellung des Fehlers gegen die Indikatoren S.H. und A.H. genehmigt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Bedingungen nach Artikel 187 Abs.1 unter dem Geld erfüllt wurden. 1.1, 1.2, 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 der KPP.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Haftmaßnahme eine angemessene Maßnahme für die unbehinderte Entwicklung in diesem Straffall ist, weil, wenn die beiden Angeklagten groß sind, eine Gefahr besteht, sie zu fliehen, mit dem Ziel, die strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden, besteht auch die Gefahr, dass die Angeklagten die Beweise von kriminellen Handlungen verstecken, verändern oder sogar fälschieren würden, und die Angeklagten könnten sich gegenseitig beeinflussen, sowie Zeugen.
Verweigerte S.H. und A.H. von der Strafverfolgung, die von ihrer Residenz aus, um die Selbst oder jede andere Person, um rechtswidrige Immobilienvorteile zu bringen, hatten sie eine Online-Nachricht über das Internet (im Online-Handel) gemacht, Daten aus den Bankordnern verschiedener Personen durch den Kauf von Waren bei G Company missbraucht. NOWAY und andere Unternehmen, mit welchen Fällen Hunderte von Daten von Bankkarten, Laptops, Telefonen, Lizards und verschiedenen Übertragungsplatten gefunden haben, die der Annahme von insgesamt 14,176,68 Euro vermutet haben.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo.
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