Handlungen gegen 7 Personen für Waffenhandel und Beteiligung an organisierten kriminellen Gruppen

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat gegen 7 Personen für den unerlaubten Waffenhandel, den Handel und die Teilnahme an organisierten kriminellen Gruppen Anklage erhoben. Dies ist die gesamte PSRK-Kommuniqué: Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat eine Anklage beim Verfassungsgericht in Pristina ʹ eingereicht [...]
Dies ist die komplette Kommunique von P SRK's:
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten mit Initialen I.M., V.I., N.G., B.S., S.S., F.H. und N.A., gegen strafrechtliche Handlungen von Import, Export, Transport, Produktion, Austausch, Mediation oder unerlaubten Waffenverkauf aus Artikel 372 Absatz 2 im Zusammenhang mit Absatz 1 der Republik Kosovo-Penalgesetzbuch und dem Kosovo-Penalgesetzbuch, verboten nach Artikel 305 im Zusammenhang mit Absatz 2P, oder der Organisation der kriminellen Gruppe, oder der 273.
Laut der Anklage, die Angeklagten I.M., V.I., N.G., B.S., S.S., F.H. und N.A., von der unbekannten Zeit, bis zum 21. März 2019 als kriminelle organisierte Gruppe unter der Leitung der Angeklagten V.I., und I.M., mit der Absicht des gesetzeswidrigen Profits, in getrennten Rollen, transportiert, Medien und verkauften Waffen unberechtigt und verkauft Waren, für die sie keine Genehmigung hatten, die V.I., mit der Absicht der 25G.C.G., in getrennten Rollen, darunter einige Arten von lokalen Computer, die von der bereits nicht autorisiert wurden.
Auch nach zwei Tagen ruft der Angeklagte V.I. nach dem Vertrag den Angeklagten F.H., ein Arbeiter in seinem Gelenk in Fushe Kosovo, ihm diese Pakete an den Firmentreiber “Sim Logistic” zu geben, dessen Eigentümer der Angeklagte I.M., der die Pakete empfangen und an das Objekt von “Sim logistic Seim” in dem Dorf Mazzit, dann I.M. Angeklagte, V.I. und N.G., gesendet hatte, mit dem Ziel, dass sie an andere Stellen zu senden, während der B.S. Glock-Österreich, eine Menge Munition, sowie eine Menge Drogen, deren Wert die beschlagnahmte Menge der Angeklagten B. S. und S.S. umfasst, ist es ca. 17.000 Euro.
Ebenso wurden die Angeklagten B.S. und N.G., von Verdächtigen A.I., mit nicht gestarteten Drogen versorgt, um verschiedene Drogen zu verkaufen, mit dem Ziel, illegale Immobiliengewinne zu erzielen.
Mit diesen Aktionen haben die übersolden Angeklagten kriminelle Handlungen begangen, Import, Export, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Mediation oder unerlaubten Waffenverkauf, Artikel 372 Absatz 2 in Bezug auf Absatz 1 der Republik Kosovos Strafgesetzbuch und Strafverfahren verbotener Handel, Artikel 305 Absatz 2 in Bezug auf die kriminelle Arbeit gelacht oder Organisation der organisierten kriminellen Gruppe, von uns 283 Absatz 1 CPRC.









