Neue Maßnahmen gegen COVID-19, keine Umlaufstationen für Medienangestellte

Nach den von der Regierung veröffentlichten neuen Richtlinien, die ab dem 15. April in Kraft treten, sind Journalisten und Medienangestellten in der Funktion ihrer Aufgaben innerhalb von 24 Stunden im Umlauf. Journalisten, Kameramänner, Fotoporter und andere Medienarbeiter müssen I.D. mit ihnen die ganze Zeit tragen. und [...]
Nach den von der Regierung veröffentlichten neuen Richtlinien, die ab dem 15. April in Kraft treten, sind Journalisten und Medienangestellten in der Funktion ihrer Aufgaben innerhalb von 24 Stunden im Umlauf.
Journalisten, Kameramänner, Fotoporter und andere Medienarbeiter müssen I.D. mit ihnen die ganze Zeit tragen. Ihre Arbeit, die sich auf ihr berufliches Engagement begutachtet, berichtet der Verein der Kosovo-Journalisten.












