Killed the tezac, ein Monat Haft für den Angeklagten in Gjakova

Gjakova, 25. April 2020 ʹDer Verfassungsgericht in Gjakova hat die Forderung der Gjakova-Grundsägerin genehmigt, die Haftmaßnahme einem (1) Monat Angeklagten D. P., Albaner, Bürger der Republik Kosovo, aufgrund des Verdachts, dass er die Straftat des schweren Mordes und des Urheberrechts begangen hat, zuzuweisen [...]
Gjakova, 25. April 2020 Ein (1) Monat der Angeklagten D. P., Albaner, Bürger der Republik Kosovo, aufgrund des Verdachts, dass er den kriminellen Akt des schweren Mordes und des Besitzes ohne Genehmigung begangen hat.
Der Angeklagte D. P., am 24. April 2020, ca. 7: 00 Uhr, im Dorf Nec in Gjakova, hat er bewusst seine Familie (diezac) des Lebens beraubt, jetzt verstorben D. G. Mit einer Jagdgewehre, nach einem Rumor sie hatten. ”
Mit diesen Handlungen wird der Angeklagte vermutet, dass er kriminelle Handlungen begangen hat “grave murder” und kriminelle Aktivität “keep Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen”, diese Werke, die mit der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) bestraft wurden.
Der Angeklagte wird für einen (1) Monat in Haft gehalten, der vom 24. April 2020 gezählt wird und bis zum 24. Mai 2020 dauern wird.
Gezim Pozheg hat nach der Prüfung des Fachpapiers die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestimmung der Haftmaßnahme an die Angeklagten geprüft, da die Ernennung alternativer Maßnahmen für die erfolgreiche Entwicklung des Strafverfahrens nicht ausreicht.
Die Seiten haben das Recht, auf diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo zu appellieren.












