Neue Beschäftigungsregeln in Deutschland, Botschafter erklärt Recht

Am 1. März ist das neue Arbeitskraftgesetz in Deutschland in Kraft getreten, das sich auf qualifizierte Arbeitskräfte außerhalb der EU bezieht. Derzeit fehlen mehr als eine Million qualifizierte Arbeitskräfte im Land. Aus diesem Grund trat die Bundesregierung in Kraft, indem sie das neue Gesetz angibt [...]
Am 1. März ist das neue Arbeitskraftgesetz in Deutschland in Kraft getreten, das sich auf qualifizierte Arbeitskräfte außerhalb der EU bezieht.
Derzeit fehlen mehr als eine Million qualifizierte Arbeitskräfte im Land. Aus diesem Grund trat die Bundesregierung in Kraft, indem sie das neue Gesetz über qualifizierte Mitarbeiter weitergibt.
Nicht nur Hochschulabsolventen geben das Land ein, sondern auch diejenigen mit Berufsschule, die mindestens zwei Jahre gedauert haben und mit der deutschen Schule vergleichbar sind. Zertifikate oder Diplome müssen zuerst in Deutschland anerkannt werden.
Botschafter Peter Zingraph hat mehr über die Materie gesprochen.
Videomaterial des deutschen Botschafters in Albanien Herr Peter Zingraf, über die neue Aktivierung der qualifizierten Arbeiterkraft und über Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland.
Am 1. März 2020 tritt Deutschland in Kraft “
Es erweitert die Chancen für eine Migration der Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland.
Was wird sich ändern?
Es gibt neue Möglichkeiten für qualifizierte Mitarbeiter, ein Visum früher zu erhalten, wenn sie eine berufliche Qualifikation oder ein Hochschulabschluss in Deutschland haben.
Aber wie bisher gilt die Regel: Das Visum ist vor dem Ausscheiden nach Deutschland unerlässlich.
Um das neue Gesetz über die Arbeiterkraft zu nutzen, ist wichtig: Erstes erfahren Sie die Qualifikationen und dann beantragen Sie Visa.
Auslandsdiplome und berufliche Qualifikationen in der Regel sollten von internationalen Institutionen offiziell anerkannt werden.
Wie können Sie dies tun, wer Sie betrachten sollten, ist dies auf der Website der Deutschen Botschaft.
In Albanien haben wir in den letzten Jahren eine große Nachfrage nach Arbeitsvisa in Deutschland gesehen.
Die bekannten Vorschriften, insbesondere den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für gering- oder unterqualifizierte Arbeitnehmer, bleiben in Kraft.
Wir an der Botschaft machen unser Bestes, um so schnell wie möglich diejenigen zu dienen, die bereits eine Bewerbung gemacht haben.
Aber wir haben derzeit länger als ein Jahr für albanische Bewerber ohne berufliche Qualifikation oder Hochschulabschluss.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang betonen, dass unser Ziel seit dreißig Jahren ist, die Chancen und Chancen hier in Albanien zu verbessern.
Wir haben für diese Entwicklungszusammenarbeit seit 1988 mehr als eine Milliarde Euro gefördert.
Dabei geht es vor allem um Infrastrukturprojekte wie Trinkwasser, aber vor allem um Tourismusentwicklung, ländliche Entwicklung, Startup-Unterstützung und professionelle duale Bildung.
So informieren Sie sich selbst über die Perspektiven in Albanien, zum Beispiel im Deutschen Zentrum für Migration, berufliche Bildung und Carrier (DIMAK) in Tirana und Shkodra!
https://www.youtube.com/watch?v=ba2s3tConhM4












