ATK verlängert Frist bis 30. April für Steuererklärungen und Gebühren

Die Kosovo-Steuerbehörde hat die Frist für die Erklärung, Berichterstattung und Zahlung von Steuerpflichten und Rentenbeiträgen bis zum 30. April 2020 verlängert. Dies als Vorsichtsmaßnahme für die Verbreitung von Corleone. Ebenso hat ATK angekündigt, dass es die Frist von bis zu 30.04.2020s verlängert, aber auch für die Handhabung und Festlegung der Anforderungen im Zusammenhang mit Remouragen. Dies ist die Gemeinschaft [...]
Dies als Vorsichtsmaßnahme für die Verbreitung von Corleone.
Ebenso hat ATK angekündigt, dass es die Frist von bis zu 30.04.2020s verlängert, aber auch für die Handhabung und Festlegung der Anforderungen im Zusammenhang mit Remouragen.
Das ist die komplette Gemeinschaft:
Zur Durchführung des Beschlusses Nr. 0107 und 0109 der Regierung der Republik Kosovo sowie des Beschlusses des Finanzministers vom 19.03.2020, zusätzliche Maßnahmen nach Bestätigung positiver Fälle mit dem Kosovo Corona Virus 19 zu ergreifen, kündigte die Kosovo-Steuerbehörde an, dass sie die Frist für die Berichterstattung, Berichterstattung und Zahlung von Steuer- und Rentenbeiträgen um 30.04.20 verlängert.
Die Frist für die Abgabe von Erklärungen, Berichten und Zahlung von vebalen Abgaben und Beiträgen wird um 30.04.2020 verlängert, für diese Arten von Steuern/Kompressionen und diese Steuerperioden:
Außerdem geben wir bekannt, dass die Frist um 30.04.2020 verlängert wird, sowie die Behandlung und Umsetzung von Vergütungsanforderungen.
Die Steuerverwaltung ermutigt alle Steuerzahler, die keine finanziellen Schwierigkeiten haben, ihre steuerlichen Verpflichtungen innerhalb der regulären gesetzlichen Frist weiter zu erfüllen.












