Beschwerdekammer bestätigt den 18-jährigen, sechsmonatigen Gefängnisstrafe Liridon Urukit

Das Beschwerdekammerngericht hat Beschwerden im Falle von Liridon Urukit abgelehnt. Die Berufung hat am 30.12.2019 den Satz des Stiftungsgerichts in Gjilan bestätigt, in dem Uruki zu 18 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er ist schuldig für Mord. Das Berufungsgericht stellte fest, dass das Beschwerdegericht nicht an wesentlichen Verstößen beteiligt ist [...]
Die Berufung hat am 30.12.2019 den Satz des Stiftungsgerichts in Gjilan bestätigt, in dem Uruki zu 18 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde.
Er ist schuldig für Mord.
Der Beschwerdekammerngericht stellte fest, dass das Beschwerdegericht nicht an wesentlichen Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen beteiligt ist.
Es schätzt auch, dass die Verurteilung, die gegen den Angeklagten des ersten Gerichts ausgesprochen wird, mit der Intensität der sozialen Gefahr der Straftat und dem Grad der strafrechtlichen Verantwortung des Angeklagten als ausgeführt und dass das vorgeschriebene Rechtsziel durch diesen Satz erreicht wird.












