Entscheidung: Von heute aus fliegen britische Flugzeuge nicht, Kosovo

Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass die mit Großbritannien verbundenen Fluggesellschaften ausgesetzt sind. Basierend auf seinen Kompetenzen in Bezug auf Antikautionen - CO VID hat Health Minister Armend Zemaj heute Entscheidungen für spezielle Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Infektion Devi-19 getroffen, um alle Fluggesellschaften auszusetzen [...]
Basierend auf seinen Kompetenzen in Bezug auf Antikautionen - CO VID hat Gesundheitsminister Armend Zemaj heute für spezielle Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Devi-19-Infektion/Sendung zur Aussetzung aller Fluglinien auf der “Adem Jashari” Internationaler Flughafen von Großbritannien in die Republik Kosovo und umgekehrt beschlossen.
Alle Bürger, die aus Großbritannien an Landstellen kommen, sind 14 Tage lang in ihren Häusern/banen zu Selbstsystemen gezwungen. Die Entscheidung beauftragt das Ministerium für Infrastruktur und das Ministerium für Inneres, die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen im Einklang mit ihren Verwaltungsbereichen und Verantwortlichkeiten zu treffen, um diese Entscheidung umzusetzen”, sagte das Ministerium.
Sie sagte ihnen auch, dass für alle Menschen, die diese Bestimmungen nicht einhalten, die zuständigen Organe verpflichtet sind, die Strafmaßnahmen des Gesetzes Nr. 07/ L-006 zur Prävention und Bekämpfung von COVID-19 Pandem auf dem Gebiet der Republik Kosovo zu treffen.
“Die Entscheidung ist seit heute in Kraft”.
Full Posting:
Fluggesellschaften, die mit Großbritannien ausgeliefert werden
Pristina, 23. Dezember 2020
Basierend auf seinen Kompetenzen in Bezug auf Anti-David-Maßnahmen hat Health Minister Armend Zemaj heute Entscheidungen für spezifische Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Devi-19-Infektion für die Aussetzung aller Fluglinien am “Adem Jashari” Internationaler Flughafen von Großbritannien in die Republik Kosovo getroffen und umgekehrt.
Alle Bürger, die von Großbritannien bis zu Landstellen kommen, sind 14 Tage lang in ihren Häusern/Hausen mit Selbstverlierung beauftragt.
Die Entscheidung beauftragt das Ministerium für Infrastruktur und das Ministerium für Inneres, die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen im Einklang mit ihren Verwaltungsbereichen und Verantwortlichkeiten zu treffen, um diese Entscheidung umzusetzen.
Für alle physischen und juristischen Personen, die diese Bestimmungen nicht einhalten, sind die zuständigen Stellen verpflichtet, strafrechtliche Maßnahmen zu treffen. 07/ L-006 für die Prävention und Bekämpfung der Covid-19 Pandem auf dem Gebiet der Republik Kosovo.
Die Entscheidung ist seit heute in Kraft.













