Berufungsgericht lehnt Bewährung von Hysni Gucati ab

Das Berufungsgericht für Sonderkammern des Kosovo hat den Bewährungsantrag des Leiters der KLA, Hysni Gucatis OVL, zurückgewiesen. Der Vorsitzende der KLA Veterans Organisation Hysni Gucai wurde am 25. September in den Büros VL-KLA der Sonderstaatsanwaltschaft verhaftet. Für Gucatin gab es [...]
Der Vorsitzende der KLA Veterans Organisation Hysni Gucai wurde am 25. September in den Büros VL-KLA der Sonderstaatsanwaltschaft verhaftet.
Es gab einen Haftbefehl für Gucatin und einen Transferbefehl eines Sondergerichts.
Am 1. Oktober dieses Jahres wurde er erstmals in der Probehalle der Fachkammern in Den Haag vorgestellt.
Gucati und andere OVL-Führer... Die KLA hatte durch Medienkonferenzen erklärt, dass eine unbekannte Person Dokumente vorgelegt hat, wie sie behauptet haben, sind Akten aus dem Sondergericht.
Vollständige Sondermeldung:
Am 9. Dezember 2020 erließ das Berufungshaus des Gremiums für Sonderkammern des Kosovos seine erste Entscheidung über die Zwischenbeschwerde von Hysni Gucatt über die Rechtmäßigkeit seines Haftbefehls und seines Kautionsantrags. In dieser ersten Entscheidung legt die Beschwerdekammer den Standard der Zwischenbeschwerdeprüfung sowie Kriterien fest, die im Beschwerdeverfahren zu beachten sind.
Unter Anwendung der oben genannten Norm hat das Berufungsgericht die Berufung von Gucati vollständig zurückgewiesen. Obwohl er behauptet, von der Verhaftung zu sprechen, beruhte er falsch auf Artikel 393 des Gesetzes, das die Zuständigkeiten des Gerichts vor dem Verfahren nach der Präambel einer Anklageschrift aus den in der Entscheidung erörterten Gründen definiert, war die Kammer der Ansicht, dass der rechtliche Rahmen der spezialisierten Kammern dennoch die Befugnis des einzigen Richters bestätigt, die Präambel einer Anklageschrift zu erlassen.
Das Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Entscheidungen über die vorläufige Freilassung in den Zuständigkeitsbereich des einzigen Richters fallen und dass er seine Zuständigkeit bei der Prüfung der von Herrn Gucati zur Unterstützung seines Kautionsantrags vorgeschlagenen Bedingungen nicht nutzte. Nach Ansicht des Gremiums bestätigte Herr Gucati nicht, dass der Single Judge einen klaren Fehler gemacht habe, ihn zu bewerten, wenn Gucatis Inhaftierung aufgrund von Artikel 41506 erforderlich sei.
Das Panel des Berufungsgerichts betonte die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Haft in einem anhängigen Prozess und stellte fest, dass Gucatis Inhaftierung in dieser frühen Phase des Prozesses weiterhin proportional ist.











