Ein Monat Haft für die Prügel seiner Mutter und Schwester

Das Verfassungsgericht in Pristina hat einen Monat Haft gegen die M.Z., die Gewalt gegen ihre Mutter und Schwester ausgeübt. Durch ein Medienkommuniqué des Verfassungsgerichts wird bekannt, dass M.Z. Angeklagte während des Monats 1 a Haftmaßnahmen erhalten haben, die am Institut von [...]
Das Verfassungsgericht in Pristina hat einen Monat Haft gegen die M.Z., die Gewalt gegen ihre Mutter und Schwester ausgeübt.
Durch ein Medienkommuniqué des Verfassungsgerichts wird bekannt, dass M.Z. Angeklagte Es wurde der Haftmaßnahme in der Länge von 1 (ein) Monat zugewiesen, die am Institut für Psychiatrie der Forenzischen Behörde abgehalten wird, bis sie von 13,11.2020 bis 12,12.20 psychiatrische Untersuchungen erhalten hat, da sie zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kriterien nach Artikel 187 Abs. Einer unter der Front. 1.1 und 1.2 Nummern 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 betreffend Artikel 509 Abs. 1.1, 1.2 und 1.3 des KPP.
Das Gericht hat geschätzt, dass die Haftmaßnahme eine angemessene Maßnahme für die ungehinderte Entwicklung in diesem Strafverfahren ist, da es Umstände gibt, die das Risiko zeigen, dass der Angeklagte M.Z. in Freiheit den Verlauf des Strafverfahrens verhindern kann, indem er diejenigen betrifft, die ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährden könnten, und es besteht die Gefahr, dass es Wiederholungen oder andere Straftaten geben kann.
Der M.Z. Angeklagte hatte aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit denen, die seine Mutter und Schwester beschädigten, ständig körperliche und psychische Gewalt gegen sie ausgeübt und dadurch körperliche Verletzungen, Gefühle von Angst, Angst und Ungewissheit über das Leben verursacht.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Berufungsgericht im Kosovo.











